08.09.2020
Keine Steuerentlastung auf Demonstrationsfahrten
Das Hauptzollamt Dresden weist darauf hin, dass der Dieselverbrauch bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen für Fahrten zu Kundgebungen und Demonstrationen nicht nach §57 Energiesteuergesetz entlastungsfähig ist. Fahrten dieser Art sind im entsprechenden Vordruck anzugeben. Ein eventueller Mehrverbrauch an Diesel im Vergleich zum Vorjahr sollte demnach NICHT mit Demofahrten begründet werden!
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Sind Förderprogramme
immer sinnvoll?
Um den gesellschaftlich gewünschten Umbau der Landwirtschaft zu erreichen, gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen. Leider liegt es in der menschlichen Natur, Förderungen (und Steuerersparnisse) zu überschätzen. Nur weil es eine einmalige Gelegenheit ist, muss man sie nicht ergreifen.
Um den gesellschaftlich gewünschten Umbau der Landwirtschaft zu erreichen, gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen. Leider liegt es in der menschlichen Natur, Förderungen (und Steuerersparnisse) zu überschätzen. Nur weil es eine einmalige Gelegenheit ist, muss man sie nicht ergreifen.