08.09.2020
Keine Steuerentlastung auf Demonstrationsfahrten
Das Hauptzollamt Dresden weist darauf hin, dass der Dieselverbrauch bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen für Fahrten zu Kundgebungen und Demonstrationen nicht nach §57 Energiesteuergesetz entlastungsfähig ist. Fahrten dieser Art sind im entsprechenden Vordruck anzugeben. Ein eventueller Mehrverbrauch an Diesel im Vergleich zum Vorjahr sollte demnach NICHT mit Demofahrten begründet werden!
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mit der AgrarPolice
Ein landwirtschaftlicher Betrieb benötigt eine Versicherung, die alle Risiken abdeckt. Mit einer Bündelpolice, häufig auch als AgrarPolice bezeichnet, verfügt man über den umfangreichsten Versicherungsschutz, der am Markt verfügbar ist.
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