09.07.2013
Beitragsordnung des Kreisbauernverbandes Fulda-Hünfeld e.V.
gültig ab 1. Januar 2015
Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
1. Grundbeitrag 70,00 Euro im Jahr
2. Flächenbeitrag für Mitglieder 3,60 Euro je ha
3. Beitrag für fördernde Mitglieder, mindestens 70,00 Euro
4. Der Höchstbeitrag je Betrieb beläuft sich auf max. 489,00 Euro
Beitragsfläche
Zur Beitragsfläche zählen alle allein und anteilig bewirtschafteten Grundstücke, gleich welcher Kulturart. Die Beitragsfläche ist auf Verlangen der Verbandsgeschäftsstelle durch Vorlage von beweiskräftigen Unterlagen nachzuweisen. Flächenänderungen werden jeweils im nachfolgenden Jahr berücksichtigt.
Zur Beitragsfläche zählen alle allein und anteilig bewirtschafteten Grundstücke, gleich welcher Kulturart. Die Beitragsfläche ist auf Verlangen der Verbandsgeschäftsstelle durch Vorlage von beweiskräftigen Unterlagen nachzuweisen. Flächenänderungen werden jeweils im nachfolgenden Jahr berücksichtigt.
Fälligkeit
Die Zahlung des Beitrages wird jeweils am Jahresanfang fällig. Die Mitgliedschaft beginnt immer am 1. Januar eines Jahres.
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Es gibt viele Gründe, eine Betriebsbewertung durchzuführen, sei es für die inner- oder außerfamiliäre Hofübergabe, zum Zugewinnausgleich bei einer Scheidung oder den Verkauf an fremde Dritte. Für die Durchführung einer Bewertung gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Es gibt viele Gründe, eine Betriebsbewertung durchzuführen, sei es für die inner- oder außerfamiliäre Hofübergabe, zum Zugewinnausgleich bei einer Scheidung oder den Verkauf an fremde Dritte. Für die Durchführung einer Bewertung gibt es verschiedene Möglichkeiten.