Hessischer Bauernverband - Kreisbauernverband Fulda-Hünfeld
08.09.2020

Keine Steuerentlastung auf Demonstrationsfahrten

Das Hauptzollamt Dresden weist darauf hin, dass der Dieselverbrauch bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen für Fahrten zu Kundgebungen und Demonstrationen nicht nach §57 Energiesteuergesetz entlastungsfähig ist. Fahrten dieser Art sind im entsprechenden Vordruck anzugeben. Ein eventueller Mehrverbrauch an Diesel im Vergleich zum Vorjahr sollte demnach NICHT mit Demofahrten begründet werden!