10.09.2013

Pressemitteilung des Kreisbauernverbandes Fulda-Hünfeld e.V.

Unhaltbare Behauptungen einer Tierärztin zur Schweinemast
 
Unter der Reihe „Unsere Region is(s)t gesund“ veröffentlichte die Fuldaer Zeitung einen Artikel „Tierärztin aus der Region berichtet über Mastanlagen“.

In diesem Bericht werden von der zitierten Tierärztin, die anonym bleiben will, Beschreibungen über landwirtschaftliche Schweinemastbetriebe gegeben, die in vielen bäuerlichen Familien unserer Region zu einer massiven Verärgerung geführt haben. Zahlreiche Bäuerinnen und Bauern riefen auf den Geschäftsstellen des Kreisbauernverbandes an und wünschten eine Richtigstellung der in diesem Artikel geäußerten Unwahrheiten über Schweinemastbetriebe.

Der Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes Dr. Hubert Beier, hat sich darauf hin mit den Schweinemästern Gerhard Schlitzer, Großenlüder und Hermann Bockmühl, Bronnzell zusammengesetzt und den o.g. Artikel analysiert:

Im Artikel steht Schweinemast sei einfach ekelhaft, weil in den Ställen schlechte Luft zu einer Verätzung der Atemwege führe.

Richtig ist: In modernen Mastställen wird durch eine computergesteuerte Belüftung insbesondere im Tierbereich, das Absaugen der verbrauchten Luft und die Zufuhr von Frischluft geregelt. Über eine Heizung werden Temperatur und Luftfeuchte möglichst konstant gehalten. Die Klimaführung ist so ausgelegt, dass jüngere Schweine eine höhere Temperatur und ältere Schweine entsprechend ihrem Bedarf eine niedrigere Umgebungstemperatur haben. Eine Reizung der Atemwege wird hierdurch weitestgehend ausgeschlossen. Diese Klimatisierung fördert Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere.

Im Artikel wird behauptet, die Tiere bekämen nur ein „trockenes Pulver“ zu fressen.

Richtig ist: Futter auf der Basis von Getreideschrot, wobei das Getreide in der Regel aus eigener Produktion der Betriebe stammt. Dieses Getreideschrot wird aufgewertet mit Soja oder Rapsschrot und einer Mineralstoffmischung.

Durch Zugabe von einem Prozent Pflanzenöl wird Staub im Futter gebunden. Dieses Futter wird entweder mit Wasser vermischt als verflüssigtes Futter oder in sogenannten „Breiautomaten“, in denen die Schweine nach eigenem Bedarf Wasser zudosieren können, verfüttert. Schweine fressen in der Regel kein trockenes Futter, sondern wollen mit Wasser vermischtes, breiiges Futter aufnehmen.

Im Artikel wird behauptet, die Tiere ständen in ihren eigenen Exkrementen.

Richtig ist: Aufgrund der vorhandenen Spaltenböden, der kontrollierten Klimaführung und des vorgeschriebenen Platzangebotes je Mastschwein, liegen oder stehen die Tiere auf trockenen Kot und Urin freien Flächen. Dadurch, dass der Kot und Urin durch die Spalten abgeführt wird, wird außerdem das Klima im Stall positiv beeinflusst.

Im Artikel wird behauptet, kranke oder kümmerliche Tiere würden einfach sich selbst überlassen und auf den Stallgängen jämmerlich verenden.

Richtig ist: Die Mastbetriebe sind verpflichtet, Betreuungsverträge mit Fachtierärzten abzuschließen. Diese Fachtierärzte für Schweinehaltung besuchen regelmäßig die Mastbetriebe, selbst dann, wenn keine Tiere krank sind. Bei der Erkrankung von Tieren, wird unverzüglich ein Tierarzt hinzugezogen, um die Tiere einer Behandlung zuzuführen. Die im Artikel genannte Vorgehensweise wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Der Tierhalter würde sich strafbar machen.

Ein solches Verhalten ist nach Ansicht der Schweinemäster auch nicht mit einer schwierigen Marktsituation zu entschuldigen, die Tierhalter tragen in jedem Falle unabhängig von der aktuellen Marktsituation die Verantwortung für ihre Tiere.

Im Artikel wird behauptet, wenn Tiere in großen Gruppen gehalten würden, bekämen die schwächeren Tiere kein Futter und würden erkranken.

Richtig ist: Je nach Haltungssystem, werden in den Schweinemastbetrieben, die Schweine in sehr unterschiedlich großen Gruppen (10 Tiere bis ca. 100 Tiere) gehalten. Entsprechend der Gruppengröße, sind die einzelnen Stallabteile eingerichtet und in verschiedene Funktionsbereiche untergliedert. Schweine sind grundsätzlich Herdentiere (Rotte). Gruppenhaltung wird durch die Schweinehaltungsverordnung zwingend vorgeschrieben. Da ganztägig in den Haltungsgruppen, Futter zur freien Verfügung vorhanden ist, kann Futter und Wasser durch alle Tiere ohne Konkurrenzkampf aufgenommen werden. Aufgrund der strukturierten Stallbereiche, können sich die Tiere auch zurückziehen. Die Größe der Stallabteile ist in Abhängigkeit der Gruppengröße vorgeschrieben.

Im Artikel wird behauptet, um vorzubeugen, würden die Tiere dauerhaft über das Futter mit Medikamenten therapiert.

Richtig ist: Eine prophylaktische Medikamentengabe ist verboten. Die Behandlung von Tieren darf nur erfolgen, wenn Tiere erkrankt sind und unter Hinzuziehung eines Tierarztes. Diese Vorschriften werden sowohl über das Qualitätssicherungssystem (QS), als auch über das angeschlossene Antibiotika-Monitoring dauerhaft überwacht. Wenn durch das Monitoring Abweichungen von der Norm oder im Schlachthof Abweichungen bei den Schlachtkörpern festgestellt werden, wird jeweils das zuständige Veterinäramt eingeschaltet und ergreift die für den Betrieb notwendigen Maßnahmen.

Herr Gerhard Schlitzer weist darauf hin, dass die Schweinemastbetriebe einer sehr intensiven Kontrolle unterliegen und beispielsweise die Ställe auch regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden müssen, um den Krankheitsdruck zu reduzieren. In allen Betrieben müssen auch Krankenbuchten für erkrankte Tiere vorhanden sein, damit diese bei Bedarf von der Gruppe getrennt werden können.

Die beiden Schweinemäster bieten interessierten Verbrauchern auch gerne an, ihre Schweinemastanlagen in Großenlüder und Bronnzell zu besichtigen und sich von der artgerechten Haltung in modernen Schweinemastbetrieben zu überzeugen. Kontaktdaten erhalten Sie auch über den Kreisbauernverband Fulda-Hünfeld e.V. (0661/65070).

Petersberg, den 22. August 2013

gez. Dr. Beier