03.12.2013

Tierseuchenbekämpfung - Tuberkulose des Rindes

Nachdem in Süddeutschland einige Fälle von Rinder-TBC aufgetreten sind werden auch in Hessen auf Anordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über ein TBC-Monitoring stichprobenweise Rinderbestände untersucht. Nachdem Vertreter der milcherfassenden Molkereien anläßlich einer Besprechung mit dem Hessischen Bauernverband übereinstimmend erklärt haben, dass Milch aus Rinderbeständen ohne TBC-Freiheitsstatus nicht abgeholt werden kann hat sich der Hessische Bauernverband dafür eingesetzt, dass die Tuberkulinisierung (Untersuchung auf TBC) in den Milchviehbeständen, die keine Ertragsschadenversicherung abgeschlossen haben, bis zum 1. Januar 2014 ausgesetzt wird. Die Untesuchung von Mutterkuhbetrieben sowie Milchviehbetrieben, die bereits Versicherungsschutz haben, wird nicht ausgesetzt.   
 
Die Milchviehbetriebe ohne Versicherungsschutz haben nunmehr die Möglichkeit, die vom Hessischen Bauernverband abgeschlossene Rahmenvereinbarung zum Abschluss einer Ertragsschadensversicherung bis zum 1. Januar 2014 abzuschließen (siehe LW Hessenbauer 45 /2013, Seite 7, blauer Kasten).
 
Der HBV hat einen Rahmenvertrag mit dem Versicherer VTV geschlossen. Darin wurde für HBV-Mitglieder die Wartezeit  für Schäden infolge Rindertuberkulose für die Betriebe auf 4 Wochen verkürzt. Voraussetzung ist der Abschluss der Ertragsschadensversicherung gemäß dieser Rahmenvereinbarung bis zum 31. Dezember 2013.