19.06.2018

SVLFG fördert Tierfixiereinrichtungen

Ab dem 18. Juni 2018 fördert die SVLFG ihre Mitgliedsbetriebe, die in den Arbeits- und Gesundheitsschutz investieren. Unter anderem wird auch die Anschaffung von Tierfixiereinrichtungen mit bis zu 250,-- Euro pro Maßnahme unterstützt. Es ist maximal eine Förderung pro Unternehmen möglich. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Es werden nur Anträge berücksichtigt, die ab dem 18. Juni gestellt werden.
Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren, bis die Fördergelder ausgeschüttet sind.
Das Antragsformular mit senen Anlagen steht online ab dem 18. Juni bereit unter www.svlfg.de
 
Ebenfalls sind die entsprechenden Anträge in den Geschäftsstellen des Kreisbauernverbandes Fulda-Hünfeld erhältlich.