30.08.2013
Sachkundenachweis Pflanzenschutz: Online-Antragsverfahren jetzt möglich
Das Antragsformular zur Beantragung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz wird ab sofort auf den Geschäftsstellen des Kreisbauernverbandes Fulda-Hünfeld bereitgestellt
Auf Grund der Vorgaben der Pflanzenschutzrahmenlinie 2009/128/EG müssen Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden bis spätesens 26. Mai 2015 Anträge auf Ausstellung eines Sachkundenachweises stellen. Zuständige Behörde für die Ausstellung der Sachkundenachweise ist der Pflanzenschutz Hessen beim RP Gießen.
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Das fragen sich viele Betriebsleiter, wenn sie sich ihren steuerlichen Jahresabschluss ansehen. Dieser weist Gewinne aus, aber auf dem Betriebskonto fehlt das Geld. Denn der steuerliche Gewinn hat nur mittelbar mit der betrieblichen Liquidität zu tun! Aber wie kann ich mit Hilfe der Buchführung die Liquidität des abgelaufenen Wirtschaftsjahres darstellen?
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