28.10.2015
Sachkunde-Fortbildungspflicht bis 31. Dezember 2015 erfüllen
Nachfolgend die Termine für die Fortbildungsveranstaltung der LLH-Pflanzenbauberatung im Landkreis Fulda
7. Dezember 2015
Bügergerhaus Eiterfeld, Marktstr. 2, 36132 Eiterfeld; 17.00 - 22.00 Uhr
14. Dezember 2015
Landgasthof Imhof- Neuhof, Hauswurzer Straße 4, 36119 Neuhof; 13.00 - 18.00 Uhr
17. Dezember 2015
Gasthof zu Linde - Langenbieber, Biebersteiner Straße13, 36145 Hofbieber;
10.00 - 15.00 Uhr
Anmeldung über:
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
Tel.: 0561-7299333 oder 06441-9289702 oder per Fax
Fax: 0611-327609219
E-Mail: Pflanzenschutzsachkunde@LLH.hessen.de
Weitere Informationen: unter der Rubrik: Termine
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Tipp der Woche
Sachverständige im Rahmen
der Anlagenverordnung
Bei Planung und Bau von Anlagen im Sinne der Anlagenverordnung (AwSV) wie etwa Güllebehältern, Fahrsilos und Mistplatten werden viele Anforderungen gestellt, damit durch das Bauwerk möglichst keine Umweltschäden auftreten. Neben der Anzeige- beziehungsweise Baugenehmigungspflicht gibt es weitere Vorgaben, die an die am Bau Beteiligten im Bauprozess gestellt werden. Ab bestimmten Größen ist auch ein Sachverständiger einzuschalten.
Bei Planung und Bau von Anlagen im Sinne der Anlagenverordnung (AwSV) wie etwa Güllebehältern, Fahrsilos und Mistplatten werden viele Anforderungen gestellt, damit durch das Bauwerk möglichst keine Umweltschäden auftreten. Neben der Anzeige- beziehungsweise Baugenehmigungspflicht gibt es weitere Vorgaben, die an die am Bau Beteiligten im Bauprozess gestellt werden. Ab bestimmten Größen ist auch ein Sachverständiger einzuschalten.