07.01.2015

Almendorf - Weniger Antibiotika in der Tierhaltung ist das Ziel

Im Rahmen der Winterveranstaltungen hat am 16. Dezember 2014 in Petersberg-Almendorf auf Einladung des Kreisbauernverbandes Fulda-Hünfeld und des Veterinäramtes eine Informationsveranstalung zum Thema: Antibiotika-Datenbank stattgefunden.
Frau Dr. Weber, Tierarzneimittelüberwachung RP gab hierzu nachfolgende wichtige Informationen zum Umgang mit der Tierarzneimittel/Anti-biotika-Datenbank:
 
In der Masttierhaltung sind Landwirte ab dem 1. Juli 2014 verpflichtet, ihre Tierbestände ab einer gewissen jährlich gehaltenen Bestandsgröße sowie die eingesetzten Antibiotika-Anwendungen zu melden. Ziel der Auswertung und Umsetzung der Maßnahmen ist in den Viehställen eine Minimierung solcher Medikamente herbeizuführen, um die Mittel „am Ende wirksam zu erhalten“, erklärte Dr. Tanja Weber in einer Veranstaltung des Kreisbauernverbandes Fulda-Hünfeld im Hotel „Berghof“ in Petersberg-Almendorf.

Nicht immer müsse Antibiotika eingesetzt werden, etwa wenn „die Ursache ganz woanders liegt, etwa bei Atmungsproblemen der Tiere, ausgelöst durch schlechtes Stallklima“, so die Veterinärin von der Tierarzneimittelüberwachung beim Regierungspräsidium Kassel. Um das herauszufiltern, dazu solle die die „Antibiotika-Datenbank“ dienen, über die sie ausführlich informierte, Hinweise zur Abwicklung von elektronischen und schriftlichen Meldungen (unter anderem über den HVL) gab.

Deshalb müssten die Nutzungsart sowie der Tieranfangsbestand per 1. Juli für das 2. Halbjahr 2014 möglichst zeitnah und schnell der HIT-Datenbank nachgemeldet werden. Das Herkunfts- und Informationssystem für Tiere (HIT) wurde um die „Tierarzneimittel/Anti-biotika-Datenbank“ erweitert. Mittels dieser soll bundesweit die Berechnung der halbjährlichen Therapiehäufigkeit, die als Indikator für den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung dient, genutzt werden.

Abgesehen davon stehe natürlich „das Tier“ weiterhin im Vordergrund, und ihm sei die notwendige arzneiliche Versorgung zu gewährleisten, denn,  „sind Tiere krank, müssen die behandelt werden“, so die Expertin.

Sie verwies auf ein aktuell zu  führendes Tierbestandsbuch mit Zu- und Abgängen. Ferner seien laut einer Versicherung dem Tierarzt gegenüber sämtliche Behandlungsanweisungen zu befolgen, von ihm ausgestellte Arzneimittelabgabe- und Anwendungsbelege abzuheften – alleine schon deshalb wichtig, werde mal kontrolliert.

Die Übermittlung einer ersten  Dokumentationsmeldung zu den vom Tierarzt verordneten und vom 1. Juli bis 31. Dezember 2014 eingesetzten Antibiotika einschließlich des Tierbestandes mit Stichtag 31. 12. 2014 hat dann bis zum 14. Januar 2015 zu erfolgen. Jeweils zum 14. Juli und 14. Januar eines jeden Jahres sind die Halbjahresdokumentationen abzugeben.

Besteht ein Gesamtbetrieb aus mehreren Betriebseinheiten mit mehreren Registriernummern, muss für jede gesondert gemeldet werden. Die Registrierung hat zu erfolgen beim Absetzen vom Muttertier, etwa bei  Ferkeln. Gehen diese zum Beispiel im „geschlossenen System“ ab rund 30 Kilogramm Gewicht in die Mast, werden sie als Mastferkel ab- und als Mastschweine neu angemeldet.

Bei Geflügel ist die Meldung generell ab dem Schlüpfen anzuzeigen. Sauen und Schafe fallen aus dem System noch raus. Ab dem Absetzen vom Muttertier besteht die Meldepflicht bei Rindern. In Milchviehbetrieben gelten männliche abgesetzte Kälber auf dem Geburtsbetrieb bei älter als vier Wochen als Mastkälber, in Mutterkuhbetrieben gelten Kälber als abgesetzt, wenn sie vom Muttertier räumlich getrennt werden, spätestens mit acht Monaten.

Infolge der Meldungen solcher wird halbjährlich bundesweit die Therapiehäufigkeit abgeglichen, auch als Tierhalter sei man verpflichtet, einen eigenen Abgleich mit den mitgeteilten Daten vorzunehmen, so Dr. Weber. Liegt ein Betrieb über der Bundesdurchschnitts-Kennzahl 1, so sollte der Landwirt seinen Tierarzt zur Ursachenforschung zu Rate ziehen um entsprechend entgegenzuwirken. Dabei gehe es vor allem um eine Ursachenforschung und damit einhergehende Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotika-Einsatzes.

Schliddere der Betrieb über die Kennzahl 2, so hat man binnen zwei Monaten nach einem Abgleich mit dem Hoftierarzt einen schriftlichen Maßnahmeplan zu erstellen und bei der zuständigen Veterinärbehörde einzureichen. Dieser ist innerhalb von sechs Monaten umzusetzen, es sei denn, es bestehen bauliche Mängel. Letztere zu verändern sind der Veterinärbehörde in einem Zeitplan beizufügen. 

Wer amtliche Anordnungen nicht befolgt, dem könne schließlich ein Ruhen der Tierhaltung bis zu drei Jahren auferlegt werden, so Dr. Weber weiter. „Dem Gesetzgeber schein es ernst zu sein“, so ihre Meinung. Denn, die gesetzlichen Vorgaben, eine umfassende Information sowie die intensive Forschung einer risikoorientierten Überwachung, sehe man als die tragenden Säulen der Strategie gegen unsachgemäßen Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft sowie gegen Antibiotika-Resistenzen an.

Laut Weber Aussage sollen alle Maßnahmen dem vorsorgenden Gesundheitsschutz und zugleich einem vorbeugenden Verbraucherschutz dienen, zumal sie insgesamt einem wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen dienen. Dr. Weber: „Wir sollten uns den Schuh nicht anziehen, sich gegen einen unvernünftigen Antibiotikaeinsatz zu verschließen. Für manchen Betrieb wird dabei etwas herumkommen.“

Es befindet sich Sämtliches in der Anfangsphase, und so signalisierte Kreisveterinärin Dr. Krauss (Landkreis Fulda, Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz), oft ließen sich ergebende Fragen, die bestimmt aufkommen würden, bereits über ein kurzes Telefongespräch mit dem Veterinäramt direkt klären. bh