08.08.2018
ÖVF-Brachen zur Futternutzung ohne Einzelantrag freigegeben
Aufgrund der weiterhin anhaltenden Trockenheit hat sich die Situation um Futterknappheit in Hessen weiter verschärft. Daher hat am vergangenen Freitag das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Futternutzung der ÖVF-Brachen in ganz Hessen für den Rest des Jahres 2018 freigegeben.
Ausgenommen sind hier Honigbrachen, diese können nicht für Futterzwecke genutzt werden.
Einzelfallanträge sind damit nicht mehr erforderlich.
Das Landwirtschaftsministerium weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass dies zunächst nur für ÖVF-Brachen gilt und sich auf den vorhanden Aufwuchs bezieht.
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Ein landwirtschaftlicher Betrieb benötigt eine Versicherung, die alle Risiken abdeckt. Mit einer Bündelpolice, häufig auch als AgrarPolice bezeichnet, verfügt man über den umfangreichsten Versicherungsschutz, der am Markt verfügbar ist.
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