29.11.2013

Neuerungen bei Betriebs- und Haushaltshilfe

Bei Erkrankung des Betriebsleiters, seiner Ehefrau oder mifa besteht Anspruch auf Betriebs- und Haushaltshilfe, wenn eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine Versicherung  in der LKK und / oder LAK vorliegt. Auch aufgrund eines landwirtschaftlichen Unfalles kann eine Betriebshilfe gestellt werden, wenn eine Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde.
 
Verfahrensweise:  Anmeldung - telefonisch oder per Fax - beim Kreisbauernverband in Fulda 0661-65070 oder Hünfeld 06652-2047,  bitte beachten, dass am 1. Tag der Krankmeldung die Anmeldung erfolgen muss und der Name des Betriebeshelfers feststeht, sofern es kein Betriebshelfer von der LSV ist.  Auch bei Antragstellung über die LSV gilt unverzüglich. Bei verspäteter Anmeldung - erfolgt verspätete Bewilligung.
Der Antrag wird dann mit den bereits von den Geschäftsstellen vorgefertigten relevanten Daten an die Betriebshilfestelle gefaxt und dem Unternehmer zum fertigen Ausfüllen übersandt. Dieser versendet den Antrag mit Krankmeldung unverzüglich an die Betriebshilfestelle (LAK) in Kassel: 
Betriebhelferwechsel, Verlängerung der Erkrankung sind unverzüglich telefonisch, per Fax oder E-Mail zu melden.

Fristen: : Stationär 13 Wochen - Verlängerung 4 Wochen - darüber hinaus bei besonderen Verhältnissen: Tel. Anmeldung über Verwaltungsstelle unbedingt nötig,
 
Ambulant: (LKK/LAK)  4 Wochen, bei besonderen Verhältnissen + 4 Wochen
                          BG - 4 Wochen + 4 Wochen + 4 Wochen ... wenn erforderlich ..
 
Alle Verlängerungen sind telefonisch zu melden,  Krankmeldung nachzureichen.