31.05.2017
Nachbauerklärung 2016/17 - Meldefrist 30.06. beachten!
Wie mit Rundschreiben vom HBV vom 28.03.17 mitgeteilt, sind die Landwirte aufgefordert, ihre Nachbauerklärungen für das Wirtschaftsjahr 2016/17 abzugeben.
Im Jahr 2015 wurde vom europäischen Gerichtshof die ihnen bekannte Grundsatzentscheidung zur Abgabe- und Zahlungsfrist getroffen (sogenannte "Vogel" Urteil). Dieses Urteil besagt, dass die Landwirte unabhängig vom Auskunftsersuchen der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Frist - 30.06. des Wirtschaftsjahres - zur Zahlung der Nachbaugebühr wahren müssen. Wird diese Frist verpasst, dann kann es für die Landwirte teuer werden, denn es wird die volle Lizenz fällig. Im Falle der Wiederholung kann es bis zur Berechnung der vierfachen Lizenz kommen.
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