06.02.2019
WICHTIG: Meldung von Photovoltaikanlagen
ALLE Betreiber einer energiewirtschaftlichen Anlage (Biogas, Photovoltaik, Windkraft etc.) müssen diese bis spätestens zum 30. Juni 2019 im Marktstammdatenregister neu registrieren. Anlagen, welche ab dem 1. Juli nicht registriert sind, erhalten keine Zahlungen nach dem EEG und KWKG, bis eine vollständige Registrierung erfolgt ist. Dies gilt auch für entsprechende Abschlagszahlungen.
Daher wird dringend empfohlen, die Registrierung umgehend vorzunehmen. Hierzu müssen lediglich vier Fragen beantwortet werden.
Mit dem folgenden Link gelangen Sie direkt auf die Seite des Marktstammdatenregisters. Hier finden Sie auch genauere Erläuterungen zu diesem Thema.
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Regelmäßiger Elektro-Check
gewährleistet den Versicherungsschutz
Bei Ärger mit der Versicherung liegt es mitunter daran, dass bestimmte Vorschriften missachtet wurden. Ein wichtiger Bestandteil in der Gebäudeversicherung ist die sogenannte Feuerschutzklausel.
Bei Ärger mit der Versicherung liegt es mitunter daran, dass bestimmte Vorschriften missachtet wurden. Ein wichtiger Bestandteil in der Gebäudeversicherung ist die sogenannte Feuerschutzklausel.