06.02.2019
WICHTIG: Meldung von Photovoltaikanlagen
ALLE Betreiber einer energiewirtschaftlichen Anlage (Biogas, Photovoltaik, Windkraft etc.) müssen diese bis spätestens zum 30. Juni 2019 im Marktstammdatenregister neu registrieren. Anlagen, welche ab dem 1. Juli nicht registriert sind, erhalten keine Zahlungen nach dem EEG und KWKG, bis eine vollständige Registrierung erfolgt ist. Dies gilt auch für entsprechende Abschlagszahlungen.
Daher wird dringend empfohlen, die Registrierung umgehend vorzunehmen. Hierzu müssen lediglich vier Fragen beantwortet werden.
Mit dem folgenden Link gelangen Sie direkt auf die Seite des Marktstammdatenregisters. Hier finden Sie auch genauere Erläuterungen zu diesem Thema.
Suche
Login
Termine
Momentan sind keine Termine eingetragen [alle Termine...]
Image-Video
Tipp der Woche
Schon jetzt mit der KFZ-Versicherung befassen
Die Preise für Kfz-Versicherungen ziehen weiter an. Wer sich frühzeitig im Jahr an seinen Versicherungsmakler wendet der kann sich noch Vorteile des Jahres 2023 auch für das Jahr 2024 sichern.
Die Preise für Kfz-Versicherungen ziehen weiter an. Wer sich frühzeitig im Jahr an seinen Versicherungsmakler wendet der kann sich noch Vorteile des Jahres 2023 auch für das Jahr 2024 sichern.