06.02.2019
WICHTIG: Meldung von Photovoltaikanlagen
ALLE Betreiber einer energiewirtschaftlichen Anlage (Biogas, Photovoltaik, Windkraft etc.) müssen diese bis spätestens zum 30. Juni 2019 im Marktstammdatenregister neu registrieren. Anlagen, welche ab dem 1. Juli nicht registriert sind, erhalten keine Zahlungen nach dem EEG und KWKG, bis eine vollständige Registrierung erfolgt ist. Dies gilt auch für entsprechende Abschlagszahlungen.
Daher wird dringend empfohlen, die Registrierung umgehend vorzunehmen. Hierzu müssen lediglich vier Fragen beantwortet werden.
Mit dem folgenden Link gelangen Sie direkt auf die Seite des Marktstammdatenregisters. Hier finden Sie auch genauere Erläuterungen zu diesem Thema.
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Tipp der Woche
Sachverständige im Rahmen
der Anlagenverordnung
Bei Planung und Bau von Anlagen im Sinne der Anlagenverordnung (AwSV) wie etwa Güllebehältern, Fahrsilos und Mistplatten werden viele Anforderungen gestellt, damit durch das Bauwerk möglichst keine Umweltschäden auftreten. Neben der Anzeige- beziehungsweise Baugenehmigungspflicht gibt es weitere Vorgaben, die an die am Bau Beteiligten im Bauprozess gestellt werden. Ab bestimmten Größen ist auch ein Sachverständiger einzuschalten.
Bei Planung und Bau von Anlagen im Sinne der Anlagenverordnung (AwSV) wie etwa Güllebehältern, Fahrsilos und Mistplatten werden viele Anforderungen gestellt, damit durch das Bauwerk möglichst keine Umweltschäden auftreten. Neben der Anzeige- beziehungsweise Baugenehmigungspflicht gibt es weitere Vorgaben, die an die am Bau Beteiligten im Bauprozess gestellt werden. Ab bestimmten Größen ist auch ein Sachverständiger einzuschalten.