25.04.2013

Massive Schwarzwildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen

In diesem Frühjahr müssen Landwirte immer wieder feststellen, dass Schwarzwild auf Grünland und auf Ackerflächen massive Schäden angerichtet hat. Aufgrund der zur Zeit hohen Populationsdichte von Schwarzwild und dem im letzten Herbst geringen Angebot an Eichel- und Buchenmast in den Wäldern ist das Schwarzwild bereits im Winter verstärkt auf die landwirtschaftlichen Flächen gegangen und hat dort durch Umwühlen der Erde bei der Futtersuche Schäden angerichtet. Stark betroffen sind insbesondere waldnahe Grünlandflächen und Ackerflächen, auf den im letzten Jahr Mais angebaut war.

Die betroffenen Landwirte sollten sich nach Feststellung der Schäden unverzüglich mit den jeweiligen Jagdpächtern oder den Jagdgenossenschaften in Verbindung setzen, damit eine zügige Schadensregulierung vorgenommen werden kann.

Schadensersatzpflichtig ist laut Gesetz die Jagdgenossenschaft, die jedoch in den meisten Fällen die Schadensersatzpflicht ganz oder teilweise auf den Jagdpächter übertragen hat. ln den meisten Fällen können sich die Landwirte unbürokratisch mit dem jeweiligen Jagdpächter auf eine Regelung des Schadens einigen. Wo dies nicht möglich ist hat der Geschädigte nach der gesetzlichen Regelung den Wildschaden binnen einer Woche, nachdem er vom Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der zuständigen Gemeinde (Gemeindevorstand) schriftlich zu melden. Durch den zuständigen Gemeindevorstand wird dann das Entschädigungsverfahren nach Bundesjagdgesetz durchgeführt.

Neben der Regulierung der Wildschäden ist natürlich die Reduzierung der Schwarzwildbestände vorrangig zu betreiben. Der Verband der Jagdgenossenschaften im Landkreis Fulda hat sich in einem Schreiben an das zuständige Ministerium in Wiesbaden dafür eingesetzt, dass ein Verbot der Kirrung bei Schwarzwild im Bereich der Staatsforsten wieder aufgehoben werden soll. Nach Auffassung des Verbandes ist es in der derzeitigen Situation notwendig, die Schwarzwildbestände im Verlaufe des Jagdjahres sowohl über Gesellschaftsjagden als auch über die Kirrungen flächendeckend zu bejagen. Erfahrungsgemäß wird gut die Hälfte des Schwarzwildabschusses an Kirrungen getätigt. Der Verzicht auf Kirrungen kann deshalb nicht sinnvoll sein und würde zu einer Verschärfung der Situation führen.