26.11.2015

Liquiditätshilfeprogramm - Anträge bis zum 18. Dezember 2015 stellen

Die  Eil - Verordnung  zum Liquiditätshilfeprogramm (Tiersonderbeihilfeverordnung) für landwirtschaftliche Betriebe ist inzwischen verabschiedet worden. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Kreisbauernverbandes oder auf der Webseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (www.ble.de).
Beitragsberechtigt sind Tierhalter mit Betriebssitz im Bundesgebiet die:
 
Milchkühe zur Erzeugung von Rohmilch halten und die Rohmilch an Rohmilchhändler oder Rohmilchverarbeiter verkaufen
Tiere (Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen) halten und die Tiere an Tierhändler, Verarbeiter oder Mäster verkaufen.
 
Der Zuschuss beträgt 10 % der Darlehenssumme, maximal 10.000,-- Euro. Überschreitet die Summe der insgesamt zu gewährenden Zuschüsse den für Deutschland verfügbaren Betrag (69,2 Mill. Euro) so werden die Zuschüsse anteilig gekürzt.
 
Der Zuschuss wird gewährt für Darlehen
mit einer Laufzeit von mindestens 42 Monaten und höchstens 72 Monaten
mit mindestens 1 tilgungsfreien Jahr
die vom Tierhalter nach dem 31. Dezember 2014 (Milchviehhalter nach dem 31. März 2015) abgeschlossen wurden.
 
Für die Bewilligung ist ein Preisrückgang von mindestens 19 % nachzuweisen.
 
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten auf unseren Geschäftsstellen.