16.12.2015

Jahreshauptversammlung des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirke im Landkreis Fulda

Am 10. Dezember fand in Petersberg-Margretenhaun die Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes der Jagdgenosssenschaften und Einzeljagdbezirke statt. Als Referent war der Fachdienstleiter Landwirtschaft beim Regierungspräsidium in Kassel, Herr Dr. Günther Lißmann eingeladen. Er referierte zum Them: "Regulierung von Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen". Dr. Lißmann ging dabei ausführlich auf die gesetzlichen Grundlagen der Wildschadensregulierung im Bundesjagdgesetz und im Hessischen Jagdgesetz ein und erläuterte anschließend das gesetzlich vorgeschriebene förmliche Verfahren bei der Regulierung von Wildschäden über die zuständigen Kommunen unter Einbeziehung der Wildschadensschätzer. Darüber hinaus gab er wichtige Tipps zur Vermeidung von Wildschäden. Er betonte, dass alle Beteiligten sowohl Jagdpächter als auch Jagdgenossenschaften und Landwirte verpflichtet seien, ihren Beitrag zur Reduzierung von Wildschäden zu leisten.
 
Der Vorsitzende des Kreisverbandes Hermann Bockmühl konnte neben zahlreichen Vertretern der Jagdgenossenschaften auch einige Ehrengäste begrüßen. Er berichtete über die Tätigkeit des Kreisverbandes im Jahr 2014 und 2015 und kritisierte hierbei insbesondere die geplante hessische Jagdverordnung, die den Handlungsspielraum von Jagdgenossenschaften und Jägern unnötigerweise einengt.
 
Nachfolgend ist der Geschäftsbericht des Kreisverbandes abgedruckt:
 
Geschäftsbericht des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirke

im Landkreis Fulda für das Jahr 2014

Am 31.12.2014 hatte der Kreisverband folgenden Mitgliedsbestand:

125 Jagdgenossenschaften

    2 Eigenjagdbesitzer

Größe der angeschlossenen bejagbaren Fläche 67.801 ha

Veränderungen im Jahr 2014:

Beitritt JGN Flieden-Stork mit                                                 298 ha

Beitritt JGN Flieden                                                                950 ha

Veränderungen im Jahr 2015

Beitritt JGN Veitsteinbach                                                       460 ha

Hess. Jagdgesetz/Jagdverordnung

Hinsichtlich des Hess. Jagdrechtes kann man davon ausgehen, dass die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen eingehalten wird und es in dieser Legislaturperiode zu keiner Änderung des Hess. Jagdrechtes kommen wird. Im Laufe des letzten Sommers wird jedoch versucht über eine Jagdverordnung, die Jagdgrundlagen in Hessen ohne Änderung des Hess. Jagdrechtes massiv zu beeinflussen. Entsprechende Verordnungsentwürfe lagen dem Landesverband und den Kreisverbänden der JGN inzwischen vor und es sind entsprechende Stellungnahmen abgegeben worden. Es geht hierbei u.a. um Jagdeinschränkungen für bestimmte Wildarten und Änderungen der Jagdzeiten für verschiedene Wildarten. Seitens des Verbandes der Jagdgenossenschaften und seitens der Jägerschaft wurden diese Änderungsvorschläge insgesamt abgelehnt, weil man darin eine unnötige Bevormundung der Jagdausübungsberechtigten sieht.

Aus unserer Sicht wird hier versucht, grüne Jagdpolitik durch die Hintertür einzuschleusen.

Weiterbildungsmaßnahmen

Der Kreisverband hat im Februar 2014 ein Jagdrechtsseminar in Almendorf durchgeführt. Das Jagdrechtsseminar war mit 25 Teilnehmern gut besucht. Es wurde von Rechtsanwalt Björn Schöbel durchgeführt.

Beratung im Kreisverband

In der Beratungsarbeit des Kreisverbandes wurden zahlreiche Mitglieds-Jagdgenossenschaften in ihrer alltäglichen Arbeit und bei besonderen Problemen unterstützt. Im Fall von Neuverpachtungen war der Verband bei einer eventuell notwendigen Ausschreibung behilflich.

Anschließend besteht die Möglichkeit, dass nach Gesprächen mit dem Jagdvorsteher und dem neuen Jagdpächter, Jagdpachtvertragsformulare entworfen und geschrieben werden. In Einzelfällen werden Sonderregelungen auch mit der Jagdbehörde direkt abgeklärt.

Häufig wird der Rat des Verbandes bei der Klärung von Wildschadensangelegenheiten in Anspruch genommen. Da vermehrt auch Jagdgenossenschaften in der Situation stehen Wildschäden begleichen zu müssen, ist hier oft weiterer Informationsbedarf notwendig. Die Beratung bei der Erledigung von Wildschadensfällen ist allerdings nur die eine Seite der Medaille.

Genauso wichtig ist es, Wildschäden bereits durch entsprechende Maßnahmen der Jagdgenossenschaften, der Jäger und der Landwirte zu verhindern. Eine Zusammenarbeit dieser drei Interessengruppen ist deshalb zukünftig in verstärktem Maße notwendig.

Beim Abschluss neuer Jagdpachtverträge ist festzustellen, dass es immer seltener zu Regelungen kommt, bei denen die Jagdpächter die Wildschadensregelung voll umfänglich übernehmen.

Sehr häufig wird eine Deckelung des Wildschadens vereinbart. In manchen Fällen wird auch eine Wildschadenspauschale zwischen den Vertragsparteien festgelegt, was aus der Sicht des Kreisverbandes die ungünstigste Lösung für die Jagdgenossenschaft ist.

Nutztierrisse durch große Beutegreifer( Luchs und Wolf)

Risse von Weidetieren durch die großen Beutegreifer sind bisher in Hessen noch kein Problem.

Da aber sowohl Luchs als auch Wolf inzwischen in Hessen bereits gesichtet worden sind, ist davon auszugehen, dass sich die Problematik in Zukunft sicherlich verschärfen wird.

Der derzeitige Standpunkt der Hess. Landesregierung wird in einem Informationsblatt aus dem Jahre 2014 dargestellt:

Petersberg, den 30. November 3015

Dr. H. Beier / Geschäftsführer