10.02.2016
Jahreshauptversammlung des Hessischen Waldbesitzerverbandes - Kreisgruppe Fulda - in Margretenhaun
Am 28. Januar 2016 fand in Petersberg-Margretenhaun die diesjährige Jahreshauptversammlung des Waldbesitzerverbandes - Kreisgruppe Fulda - statt. Der Vorsitzende Christoph Müller konnte zahlreiche Privatwaldbesitzer und Vertreter des Staatsforstes begrüßen. Der Vorsitzende machte auf die derzeit schwierige Holzmarktsituation aufmerksam. Als Mitarbeiter des Forstamtes Hofbieber ging Herr Bernd Mordziol-Stelzer auf die Preisentwicklung bei den einzelnen Holzarten ein.
Zum aktuellen Stand der Beförsterung im Kleinprivatwald in Hessen sprach der Privatwaldbeauftragte im Hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten Herr Martin Küthe sowie für den Hessischen Waldbesitzerverband Präsident Michael von der Tann. In der anschließenden Diskussion zu diesem Thema wurde deutlich, dass es zur Zukunft der Privatwaldbetreuung noch viele offene Fragen gibt.
Schließlich informierte Herr Mathias Bischoff von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft die anwesenden Waldbauern über die Grundlagen der Berechnung für BG-Beiträge bei Forstflächen.
Die Abendveranstaltung war sehr gut besucht und zeigte hiermit, dass die Waldbauern aus dem Landkreis Fulda ein hohes Interesse an den aktuellen forstpolitischen Themen haben. Der Vorstand der Kreisgruppe Fulda geht davon aus, dass das Thema "Privatwaldbetreuung" auch weiterhin in den Forstbetriebsgemeinschaften des Landkreises Fulda diskutiert wird.
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Tipp der Woche
Sachverständige im Rahmen
der Anlagenverordnung
Bei Planung und Bau von Anlagen im Sinne der Anlagenverordnung (AwSV) wie etwa Güllebehältern, Fahrsilos und Mistplatten werden viele Anforderungen gestellt, damit durch das Bauwerk möglichst keine Umweltschäden auftreten. Neben der Anzeige- beziehungsweise Baugenehmigungspflicht gibt es weitere Vorgaben, die an die am Bau Beteiligten im Bauprozess gestellt werden. Ab bestimmten Größen ist auch ein Sachverständiger einzuschalten.
Bei Planung und Bau von Anlagen im Sinne der Anlagenverordnung (AwSV) wie etwa Güllebehältern, Fahrsilos und Mistplatten werden viele Anforderungen gestellt, damit durch das Bauwerk möglichst keine Umweltschäden auftreten. Neben der Anzeige- beziehungsweise Baugenehmigungspflicht gibt es weitere Vorgaben, die an die am Bau Beteiligten im Bauprozess gestellt werden. Ab bestimmten Größen ist auch ein Sachverständiger einzuschalten.