19.04.2021
Wichtige Frist: Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft
Die
nächste Antragsrunde zum Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft ist
gestartet. Wichtige Fristen hierzu: Das
Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank für die Registrierung ist bis
Mittwoch, 21. April 2021, 18 Uhr, geöffnet und alle Unternehmen, die an einer Förderung
interessiert sind, müssen (!) bis zu diesem Termin die Möglichkeit der
Registrierung nutzen! Bereits erfolgte Registrierungen bleiben weiterhin
gültig.
- Alle registrierten Unternehmen erhalten dann am 23. April 2021 von der landwirtschaftlichen Rentenbank eine E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme an einem „Interessenbekundungsverfahren“. Hier können die Unternehmen mitteilen, ob sie an der kommenden Antragsrunde teilnehmen möchten und ob sie auch prinzipielles Interesse an weiteren Antragsrunden in den kommenden Jahren haben.
- Dieses Interessenbekundungsverfahren läuft bis 30. April 2021, 23.59 Uhr, sodass genug Zeit für eine Rückmeldung durch die registrierten Unternehmen bleibt. Es werden hier der gewünschte Förderbereich der Investition, das gewünschte Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche, ungefähre Kostenschätzung abgefragt. Der Zeitpunkt des Einganges der Interessensbekundung hat keinen Einflussdarauf, eine Förderung zu erhalten.
- Per Zufallsverfahren werden anschließend alle eingegangen Interessensbekundungen je Förderbereich in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser wird die Rentenbank voraussichtlich ab 06. Mai 2021 nach und nach die Unternehmen dazu einladen innerhalb einer vorgegebenen Frist (jeweils 30 Tage ab Einladung) einen Zuschussantrag zu stellen.
- Zunächst werden die Interessensbekundungen für das Jahr 2021 bearbeitet. Die weitere Antragsstellung erfolgt dann wie bisher über das bereits bekannte Verfahren bei der Rentenbank und die Hausbank.
Weitere Informationen gibt es bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter https://www.rentenbank.de/foerderprogramme/bundesprogramme/landwirtschaft
Neu ist zudem eine Erweiterung der Anlage 3, mit welcher weitere Maschinen insbesondere für die kleinstrukturierte Landwirtschaft in die Förderung aufgenommen wurden. Dazu zählen beispielsweise
- kleinere mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 Metern Arbeitsbreite und maximal 1800 Liter Behältergröße
- Möglichkeit der Nachrüstung mit GPS-Grundausstattung auch für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und bei der mechanischen Unkrautbekämpfung
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