07.09.2017
Informationen zur neuen Düngeverordnung
Informationen zur neuen Düngeverordnung
Die
neue Düngeverordnung schreibt eine schriftliche N-Düngebedarfsermittlung für
jeden einzelnen Schlag jährlich vor. Somit muss bereits zur Aussaat im Herbst
2017 der N-Düngebedarf für die Herbstdüngung ermittelt werden. Hierzu gibt es
den Vordruck „Vereinfachte
N-Düngebedarfsermittlung im Herbst 2017“. Dieses Formblatt muss bei der
Herbstsaat unbedingt ausgefüllt werden und ist bei Betriebskontrollen
vorzulegen.
(Formblatt
siehe Rückseite)
Bitte
beachten Sie bei der Ausfüllung folgendes:
1. Eine
N-Herbstdüngung (Wirtschaftsdünger/Mineraldünger) ist nur nach
Getreidevorfrucht in folgenden Fällen gestattet:
a) Raps
und Wintergerste bei Aussaat bis 1.10.
b) Zwischenfrucht
und Feldfutter bei Aussaat bis 15.9.
Die
N-Gabe darf höchstens 60 kg Gesamt-N
oder 30 kg Ammonium-N betragen.
2. Ackerflächen,
bei denen aufgrund der Vorschriften keine N-Düngung zulässig ist, müssen nicht
aufgelistet werden.
3. Bei Grünland muss in 2017 keine
Düngebedarfsermittlung aufgezeichnet werden.
Im
Frühjahr muss ergänzend zu der „Vereinfachten N-Düngebedarfsermittlung im
Herbst 2017“ eine Gesamt-Düngebedarfsermittlung für N auf den einzelnen
Schlägen durchgeführt werden. Hierzu werden noch Computerprogramme und
Arbeitsblätter erstellt, die wir Ihnen rechtzeitig zur Verfügung stellen
werden.
Hinweis: Unter "Service" , Mitgliederbereich- Download, finden Sie die "Vereinfachte N-Düngebedarfsermittlung im Herbst 2017"
Auch finden Sie hier "Wichtige Informationen zur Düngeverordnung 2017"
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