28.10.2015
Gesucht: Hessische Milchköniging 2016-2018
Bewerbungen sind bis 01. März 2016 möglich
eine junge Frau, die für zwei Jahre der hessischen Milchwirtschaft ein Gesicht geben möchte.
Wenn Sie .... einen persönlichen Bezug zur Landwirtschaft und Fachkenntnisse über Milch haben, Verbrauchern das Lebensmittel Milch näher bringen möchten, auf Menschen zugehen können, redegewandt sind, keine Scheu vor Blitzlicht haben, zwischen 18 und 25 Jahren alt sind, zeitlich flexibel sind,
dann .... bewerben Sie sich für das Amt der Hessischen Milchkönigin 2016-2018.
Die Bewerbung richten Sie bitte an: Landesvereinigung Milch Hessen e.V., Lochmühlenweg 3, 61381 Friedrichsdorf, E-Mail: lv-milch@agrinet.de,
Tel: 06172-7106-291
Bitte richten Sie die Bewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf und Vollportrait bis zum 1. März 2016 ein.
Geboten wird: Die Möglichkeit, bei verschiedenen Veranstaltungen in ganz Hessen die heimische Milch zu vertreten, Erfahrungen bei öffentlichen Auftritten zu sammeln und spannende Begegnungen mit Menschen zu machen.
Kleidung wird bereit gestellt. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung, Fahrtkosten werden erstattet.
Suche
Login
Termine
Momentan sind keine Termine eingetragen [alle Termine...]
Image-Video
Tipp der Woche
Sachverständige im Rahmen
der Anlagenverordnung
Bei Planung und Bau von Anlagen im Sinne der Anlagenverordnung (AwSV) wie etwa Güllebehältern, Fahrsilos und Mistplatten werden viele Anforderungen gestellt, damit durch das Bauwerk möglichst keine Umweltschäden auftreten. Neben der Anzeige- beziehungsweise Baugenehmigungspflicht gibt es weitere Vorgaben, die an die am Bau Beteiligten im Bauprozess gestellt werden. Ab bestimmten Größen ist auch ein Sachverständiger einzuschalten.
Bei Planung und Bau von Anlagen im Sinne der Anlagenverordnung (AwSV) wie etwa Güllebehältern, Fahrsilos und Mistplatten werden viele Anforderungen gestellt, damit durch das Bauwerk möglichst keine Umweltschäden auftreten. Neben der Anzeige- beziehungsweise Baugenehmigungspflicht gibt es weitere Vorgaben, die an die am Bau Beteiligten im Bauprozess gestellt werden. Ab bestimmten Größen ist auch ein Sachverständiger einzuschalten.