11.10.2013
Gespräch der Land- und Forstwirtschaft mit Landrat Woide
Am 8. Oktober 2013 fand der traditionelle Gedankenaustausch zwischen Vertretern der Land- und Forstwirtschaft und Landrat Woide im Landratsamt in Fulda statt.
Vorstandsmitglieder des Kreisbauernverbandes und des Waldbesitzerverbandes Kreisgruppe Fulda führten einen regen Gedankenaustausch zu verschiedenen land- und forstwirtschaftlichen Themen mit Landrat Bernd Woide und dem Ersten Kreisbeigeordeten Dr. Heiko Wingenfeld. Bei diesem Gespräch waren auch die Fachdienstleiter der Bereiche Landwirtschaft, Natur- und Landschaft, Veterinärwesen und Bauen- und Wohnen anwesend.
Zunächst berichtete Landrat Woide über den aktuellen Stand der Windenergieplanung im Landkreis Fulda. Er ging hierbei auf die grundsätzlich verschiedenen Genehmigungsverfahren bei Einzelgenehmigungen von Windkraftanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz und über die Ausweisung von Windvorrangflächen über den Regionalplan ein.
Ein weiteres Thema war die Abgabe von Düngesubstraten durch die Biothananlage Am Finkenberg bei Großenlüder. Diese Anlage ist so konzipiert, dass landwirtschaftliche Betriebe Gülle an die Anlage liefern und Gärrestsubstrate aus der Nass- und Trockenfermentation als Dünger zurücknehmen. In der Anfangsphase gab es Probleme, da das Endsubstrat noch Plastikmüllmengen enthielt, die zwar unterhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte lagen, die aber optisch auf den Feldern sichtbar waren. Der Landrat wies darauf hin, dass die Abläufe im Bereich der Fermentation inzwischen soweit optimiert wurden, dass diese Reststoffe weiter stark reduziert werden konnten. Um die angestrebte Kreislaufwirtschaft auch bei diesen Abfallprodukten wie Restlebensmittel und Biotonne umzusetzen sei es unbedingt notwendig, dass die Gärreste als Dünger dem landwirtschftlichen Kreislauf wieder zugeführt werden können.
Anschließend berichtete Fachdienstleiter Landwirtschaft Herr Sudbrock über die landwirtschaftliche Förderung. Hier insbesondere die Fortführung der HIAP-Förderung und die Neuausgestaltung der Flächenprämien. Nach Vorgabe der EU-Rahmenrichtlinien sei es jetzt notwendig, dass die neue Bundesregierung die nationalen Spielräume ausfüllen, damit die neue Förderperiode ab 2015 umgesetzt werden kann.
Der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Wingenfeld ging auf die aktuelle Problematik bei einzelenen Fällen der Abgabe von Rohmilch an Schulklassen ein. Es wurde noch einmal mit allem Nachdruck deutlich gemacht, dass die Abgabe von Rohmilch hohe Risiken in sich birgt und Rohmilch vor dem Verzehr in jedem Falle abgekocht werden muss. Entsprechende Regelungen sind in der Milchhygieneverordnung festgelegt.
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