04.02.2020

Ende der Sperrfrist

Seit dem 01. Februar dürfen wieder Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt (z.B. Gülle) ausgebracht werden. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Flächen nicht durchfroren, schneebedeckt oder wassergesättigt sein dürfen. Die gute fachliche Praxis ist auf jeden Fall zu beachten!