03.11.2015
Ehrenplakette des Hessischen Bauernverbandes für besondere züchterische Leistungen an den Betrieb Jordan Wittges
Ende Oktober 2015 erhielt der Betrieb Gerhard Jordan in Hofbieber-Wittges die Ehrenplakette des Hessischen Bauernverbandes für besondere züchterische Leistungen im Bereich der Schwarzbuntzucht. Vizepräsident Armin Müller vom Hessischen Bauernverband überreichte die Ehrenplakette im Rahmen einer festlichen Veranstaltung auf dem Betrieb Jordan. Gleichzeitig wurden 2 Hochleistungskühe der Rasse Schwarzbunte Holsteins aus dem Betrieb vorgestellt, die beide eine Lebensleistung von über 100.000 Kilogramm aufweisen konnten. Die beiden Kühe sind bereits Kuh Nr. 6 und Kuh Nr. 7 mit einer Lebensleistung von über 100.000 Liter in diesem Betrieb. Der Betrieb Jordan zählt somit zu den leistungsstärksten Betrieben im Landkreis Fulda.
Müller betonte, dass solche hohen Leistungen nur durch eine gute Betreuung und Pflege des Tierbestandes erreicht werden können. In der heutigen modernen Landwirtschaft sei es wichtig den Nutztieren gute Lebensbedingungen zu bieten, damit hohe Leistungen zu einem guten Betriebsergebnis führen können.
Jost Grünhaupt als Zuchtleiter für Rinder in Hessen erläuterte anschließend die Abstammung und Abstammungs- und Leistungsdaten der beiden Spitzenkühe.
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Sachverständige im Rahmen
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Bei Planung und Bau von Anlagen im Sinne der Anlagenverordnung (AwSV) wie etwa Güllebehältern, Fahrsilos und Mistplatten werden viele Anforderungen gestellt, damit durch das Bauwerk möglichst keine Umweltschäden auftreten. Neben der Anzeige- beziehungsweise Baugenehmigungspflicht gibt es weitere Vorgaben, die an die am Bau Beteiligten im Bauprozess gestellt werden. Ab bestimmten Größen ist auch ein Sachverständiger einzuschalten.
Bei Planung und Bau von Anlagen im Sinne der Anlagenverordnung (AwSV) wie etwa Güllebehältern, Fahrsilos und Mistplatten werden viele Anforderungen gestellt, damit durch das Bauwerk möglichst keine Umweltschäden auftreten. Neben der Anzeige- beziehungsweise Baugenehmigungspflicht gibt es weitere Vorgaben, die an die am Bau Beteiligten im Bauprozess gestellt werden. Ab bestimmten Größen ist auch ein Sachverständiger einzuschalten.