03.12.2020

Bundeswaldprämie für Waldbesitzer

Seit dem 23.11.2020 kann jeder Waldbesitzer die sogenannte Bundeswaldprämie beantragen. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC, FSC oder durch ein vergleichbares Zertifikat. Der Waldbesitzer ist üner die Mitgliedschaft in einer Forstbetriebsgemeinschaft automatisch PEFC zertifiziert.
 
Weitere Eckpunkte der Nachhaltigkeitsprämie Wald:
  • Die Nachhaltigkeitsprämie beträgt 100 €/ha für PEFC und 120 €/ha für FSC zertifizierte Waldflächen.
  • Die Prämie kann von privaten und kommunalen Waldbesitzern beantragt werden.
  • Antragsteller müssen mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen.
  • Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen.
  • Die Gewährung der Prämie erfolgt nach dem De-Minimis-Prinzip.
  • Die ANtragstellung erfolgt auf dem Online-Formular der Seite www.bundeswaldpraemie.de.
  • Da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt, muss die Auszahlung der Prämie bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Zudem sind die Mittel auf max. 500 Mio. € begrenzt, das heißt die Mittelauszahlung erfolgt nach dem Windhundprinzip.
 
Desweiteren verweisen wir auf das Investitionsprogramm Wald, welches über die Deutsche Rentenbank einen Zuschuss (40% zu Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft) mit einem zinsgünstigen Kredit kombiniert. Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000€. Nähere Infos unter www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft