03.12.2020
Bundeswaldprämie für Waldbesitzer
Seit dem 23.11.2020 kann jeder Waldbesitzer die sogenannte Bundeswaldprämie beantragen. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC, FSC oder durch ein vergleichbares Zertifikat. Der Waldbesitzer ist üner die Mitgliedschaft in einer Forstbetriebsgemeinschaft automatisch PEFC zertifiziert.
Weitere Eckpunkte der Nachhaltigkeitsprämie Wald:
- Die Nachhaltigkeitsprämie beträgt 100 €/ha für PEFC und 120 €/ha für FSC zertifizierte Waldflächen.
- Die Prämie kann von privaten und kommunalen Waldbesitzern beantragt werden.
- Antragsteller müssen mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen.
- Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen.
- Die Gewährung der Prämie erfolgt nach dem De-Minimis-Prinzip.
- Die ANtragstellung erfolgt auf dem Online-Formular der Seite www.bundeswaldpraemie.de.
- Da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt, muss die Auszahlung der Prämie bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Zudem sind die Mittel auf max. 500 Mio. € begrenzt, das heißt die Mittelauszahlung erfolgt nach dem Windhundprinzip.
Desweiteren verweisen wir auf das Investitionsprogramm Wald, welches über die Deutsche Rentenbank einen Zuschuss (40% zu Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft) mit einem zinsgünstigen Kredit kombiniert. Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000€. Nähere Infos unter www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft
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Die Vorkühlung der Milch ist sehr effizient
Der Wunsch, Stromeinsparpotenzialen auf die Spur zu kommen, ist angesichts hoher Energiekosten sehr nachvollziehbar. An der Hofstelle gerät innerhalb der Milchviehhaltung die Milchkühlung dabei sehr schnell in den Fokus.
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