23.02.2016

Liquiditätshilfeprogramm - 2. Antragsfrist läuft

Das Liquiditätshilfeprogramm der EU steht nochmals zur Verfügung. Im Zeitraum vom 22. Februar bis zum 22. März 2016 können nochmals Anträge gestellt werden. Von den insgesamt 69 Millionen Euro EU-Mitteln stehen für die 2. Tranche noch rund 19 Millionen zur Verfügung. Für die Antragstellung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den ersten Antragszeitraum im Dezember 2015.
Bei Darlehen, die die Voraussetzungen für das Liquiditätshilfeprogramm erfüllen werden 10 Prozent Zuschuss gezahlt. Sofern mehr Anträge eingehen sollten als finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wird die Höhe des Zuschusses anteilig für alle eingehenden Anträge gekürzt. 
Jeder Tierhalter kann nur einen Antrag im Rahmen des Liquiditätshilfeprogrammes stellen.
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie auf unseren Geschäftsstellen.