07.09.2017

Informationen zur neuen Düngeverordnung

Informationen zur neuen Düngeverordnung     Die neue Düngeverordnung schreibt eine schriftliche N-Düngebedarfsermittlung für jeden einzelnen Schlag jährlich vor. Somit muss bereits zur Aussaat im Herbst 2017 der N-Düngebedarf für die Herbstdüngung ermittelt werden. Hierzu gibt es den Vordruck „Vereinfachte N-Düngebedarfsermittlung im Herbst 2017“. Dieses Formblatt muss bei der Herbstsaat unbedingt ausgefüllt werden und ist bei Betriebskontrollen vorzulegen. (Formblatt siehe Rückseite)
 
Bitte beachten Sie bei der Ausfüllung folgendes:
 
1.   Eine N-Herbstdüngung (Wirtschaftsdünger/Mineraldünger) ist nur nach Getreidevorfrucht in folgenden Fällen gestattet:
a)     Raps und Wintergerste bei Aussaat bis 1.10.
b)     Zwischenfrucht und Feldfutter bei Aussaat bis 15.9.
        Die N-Gabe darf höchstens 60 kg Gesamt-N oder 30 kg Ammonium-N betragen.   2.     Ackerflächen, bei denen aufgrund der Vorschriften keine N-Düngung zulässig ist,    müssen nicht aufgelistet werden.
 
3.    Bei Grünland muss in 2017 keine Düngebedarfsermittlung aufgezeichnet werden.  
 
Im Frühjahr muss ergänzend zu der „Vereinfachten N-Düngebedarfsermittlung im Herbst 2017“ eine Gesamt-Düngebedarfsermittlung für N auf den einzelnen Schlägen durchgeführt werden. Hierzu werden noch Computerprogramme und Arbeitsblätter erstellt, die wir Ihnen rechtzeitig zur Verfügung stellen werden.
 
Hinweis: Unter "Service" , Mitgliederbereich- Download, finden Sie die "Vereinfachte N-Düngebedarfsermittlung im Herbst 2017"  
Auch finden Sie hier "Wichtige Informationen zur Düngeverordnung 2017"