14.02.2019
Übernahme der Untersuchungskosten auf Blauzungenkrankheit
Dem HBV wurde auf Nachfrage seitens des Ministeriums mitgeteilt, dass der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor bereits im Dezember gebeten wurde, den Einsendern die Kosten der virologischen Untersuchung auf Blauzungenkrankheit nicht in Rechnung zu stellen. Somit entfallen für die Tierhalter die Untersuchungskosten für die Handelstiere. Die Kosten für die Untersuchung werden aus Landesmitteln finanziert.
Bis vorläufig 28. Februar können ungeimpfte Tiere nach einer negativen Blutprobe innerhalb von 7 Tagen aus dem Sperrbezirk in freie Gebiete verkauft werden. Hierbei muss eine Tierhaltererklärung unterschrieben werden und das Tier muss mit einem Anti-Fliegen-Mittel behandelt worden sein.
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