08.01.2020

Stichtagsmeldung für Schweine, Schafe und Ziegen

Bis zum 14. Januar muss gemäß der Viehverkehrsverordnung eine Stichtagsmeldung für die Anzahl gehaltener Tiere in der HIT-Datenbank erfolgen.
Die Meldung kann entweder im Internet (www.hi-tier.de) oder postalisch mit dem entsprechenden Formular erfolgen. Außerdem muss eine zusätzliche Meldung bei der Hessischen Tierseuchenkasse erfolgen (nicht für Rinder). Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Meldung fristgerecht erfolgt.