08.01.2020
Stichtagsmeldung für Schweine, Schafe und Ziegen
Bis zum 14. Januar muss gemäß der Viehverkehrsverordnung eine Stichtagsmeldung für die Anzahl gehaltener Tiere in der HIT-Datenbank erfolgen.
Die Meldung kann entweder im Internet (www.hi-tier.de) oder postalisch mit dem entsprechenden Formular erfolgen. Außerdem muss eine zusätzliche Meldung bei der Hessischen Tierseuchenkasse erfolgen (nicht für Rinder). Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Meldung fristgerecht erfolgt.
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Rundumschutz
mit der AgrarPolice
Ein landwirtschaftlicher Betrieb benötigt eine Versicherung, die alle Risiken abdeckt. Mit einer Bündelpolice, häufig auch als AgrarPolice bezeichnet, verfügt man über den umfangreichsten Versicherungsschutz, der am Markt verfügbar ist.
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