Hessischer Bauernverband - Kreisbauernverband Fulda-Hünfeld
20.01.2015

Privatwaldbesitzer sollen stärker zur Kasse gebeten werden

Geschäftsführer Böhle, Forstbetriebsgemeinschaft Hohe Rhön, Vorsitzender Alfred Waider und Geschäftsführer Jochen Rühmann, Forstbetriebsgemeinschaft Fulda im Gespräch mit Reiner Ickler, Fuldaer Zeitung
Der Entwurf einer neuen Verordnung nach § 33 Hessisches Waldgesetz über die Art und den Umfang der allgemeinen und besonderen Förderung des Privatwaldes sieht vor, dass die Privatwaldbesitzer zukünftig bei der Beförsterung ihrer Privatwaldflächen deutlich stärker zu Geldzahlungen herangezogen werden sollen.
 
Eine Abordnung des Waldbesitzerverbandes Kreisgruppe Fulda sowie Vertreter der im Kreis Fulda ansässigen Forstbetriebsgemeinschaften führten zu dieser Problematik ein Pressegespräch mit der Fuldaer Zeitung.
 
Seitens der Waldbesitzer wurde insbesondere gegenüber dem zuständigen Ministerium und Frau Ministerin Priska Hinz kritisiert, dass die Waldeigentümer nicht rechtzeitig über die geplante Änderung der Beförsterungskosten informiert worden sind. Auch wurde die Forderung erhoben, eine Anhebung der Beförsterungskosten rechtzeitig mit dem Waldbesitzerverband zu diskutieren und nicht per Gesetzesänderung zum 1. Januar 2015, sowie es ursprünglich geplant war, eine drastische Erhöhung dieser Beförsterungskosten durchzusetzen. Die derzeitige Vorlage führt dazu, dass je nach Betriebsgröße die bisher erhobenen Beförsterungskosten um das 3 bis 15 fache steigen werden. Dies ist von den Waldbesitzern nicht zu akzeptieren und von vielen Forstbetrieben auch wirtschaftlich nicht zu verkraften.
 
Der Hessische Waldbesitzerverband lehnt eine Holzverkaufsprovision der Staatlichen Forstverwaltung grundsätzlich ab. Bezugsgröße für die Bemessung eines Kostenbeitrages können nur die betreute Waldfläche oder die Menge des geernteten Holzes sein. Der Holzgelderlös als Bemessungsgrundlage führe systematisch zu einer falschen Auslegung der mit § 22 des Hessischen Waldgesetzes verfolgten Absicht.
 
Seitens der Waldbesitzer wird deshalb eine umfassende und frühzeitige Information mehr Transparenz und Beteiligung bei einer Neufestlegung der Kostenbeteiligung gefordert.
 
Die Einsicht zu einer maßvollen Erhöhung der Beförsterungskosten, die z.Zt. für Hessenforst nicht kostendeckend sind, sei bei den Waldbesitzern grundsätzlich vorhanden. Die auf dem Tisch liegende Verordnung, in der die Beförsterungskosten teilweise um das mehr als 10 fache angehoben werden sollen sei allerdings indiskutabel, so die Waldbesitzer gegenüber der Fuldaer Zeitung. In weiteren Gesprächen wird der Waldbesitzerverband in Gesprächen mit dem Ministerium und Hessenforst eine für die Waldbesitzer akzeptable Regelung anstreben.