Hessischer Bauernverband - Kreisbauernverband Fulda-Hünfeld
22.01.2021

Neue AGZ-Kulisse und Fördermodell

Zum 1. Januar dieses Jahres wurde eine zusätzliche AGZ-Förderkulisse nach „spezifischen Abgrenzungskriterien“ eingeführt. Die Bewilligung der EU-Kommission ist in der vergangenen Woche laut einer Pressemitteilung des HMUKLV erfolgt.

Neben einer neuen Kulisse wird auch eine Anpassung des Prämienmodells vorgenommen. Wie bereits 2019 sollen Futterbaubetriebe im Fokus der Förderung bleiben. Die Abstufung nach EMZ-Werten wird beibehalten um ertragsschwächere Standorte besser fördern zu können. Eine Zahlung erfolgt ab einer förderfähigen Fläche von mindestens 3 ha je Zuwendungsempfänger. Die Höhe der Zuwendung für die benachteiligten Gebiete ist gestaffelt nach der Höhe der Ertragsmesszahl und zusätzlich differenziert nach dem Anteil der Hauptfutterfläche (HFF) an den landwirtschaftlich genutzten Flächen (LF) des Betriebes.

EMZ im Betrieb

Anteil der förderfähigen HFF an der im benachteiligten Gebiet liegenden LF des Betriebs

 

<50%

>=50%

<30

70-100 € /ha

110-180 €/ha

>30- <35

40-70 €/ha

80-110 €/ha

>35- <38

30-40 €/ha

30-40 €/ha

>38 - <44

25-30 €/ha

30-40 €/ha

 

Bis zu einer Betriebsgröße von 100 ha förderfähiger Fläche beträgt die Zahlung 100%, ab 100 bis 250 ha 80% und ab 250 bis 500 ha 60 % der errechneten Ausgleichszulage. Bei den über 500 ha je Betrieb hinausgehenden AGZ-Flächen erfolgt keine Förderung.

Weiterhin wurde der langjährigen Forderung des Bauernverbandes entsprochen, auch außerhessische Flächen in benachteiligten Gebieten mit der Ausgleichszulage zu fördern, vorausgesetzt das entsprechende Bundesland zahlt auch die Ausgleichszulage. Für außerhessische Flächen wird der Basisfördersatz von 25 €/ha gewährt.

Die Übergangsregelung für Gemarkungen, die aus der Förderkulisse herausfallen (Phasing-Out-Gebiete), kann nach neuem EU-Recht auf die Jahre 2021 und 2022 ausgeweitet werden. In diesem Fall kann nach 2019 und 2020 für weitere zwei Jahre ein Betrag von 25 €/ha gezahlt werden.

Im November 2018 hatte das HMUKLV Karten zur Neuabgrenzung der Kulisse benachteiligter Gebiete vorgelegt. Diese Kulisse war aus Sicht des Hessischen Bauernverbandes nicht geeignet, einen sachgerechten und differenzierten Ausgleich von Standortnachteilen zu gewährleisten. Viele Gemarkungen mit offensichtlicher Benachteiligung fehlten in der neuen Gebietskulisse.

Nach Aufforderung des Hessischen Bauernverbandes hat die Hessische Landesregierung daher zugesagt, eine Überprüfung der Gebietskulisse unter Ausschöpfung aller EU-rechtlichen Gestaltungsspielräume – Berücksichtigung von unterschwelligen Kriterien, Abgrenzung von Gebieten mit spezifischen Nachteilen- vorzunehmen.

Nach abschließendem Stand konnten nun wieder große Teile der mit Stand 2018 verloren gegangenen benachteiligten Gebiete zur AGZ-Kulisse hinzugewonnen werden.

Aus der Vielzahl der getesteten Abgrenzungsparameter hat sich eine Kombination aus den Kriterien „Gehölzdominierte Ökotondichte“, „Dürre“ und „Landwirtschaftliche Flächen in Schutzgebieten“ als am vorzüglichsten erwiesen. Ziel war es, möglichst viele ehemals benachteiligte Gebiete zurückzugewinnen und gleichzeitig möglichst wenig neue benachteiligte Gemarkungen zu schaffen.

Insgesamt gelten künftig 1541 Gemarkungen als benachteiligt, was 91% des ursprünglichen Umfanges entspricht.

Genauere Infos zu den einzelnen Gemarkungen werden zeitnah bereitgestellt!