03.05.2019
Nachbauerklärung für die Aussaat Herbst 2018 / Frühjahr 2019
Die Frist für die Abgabe und Zahlung der Nachbauerklärung läuft bis zum 30.06. Alle Landwirte, die Nachbau betrieben haben, werden gebeten diesen zu melden, unabhängig davon ob sie kürzlich angeschrieben wurden oder nicht. Zur Meldung gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Meldeverfahren (Nachbauerklärung- rotes Formular) oder online unter www.stv-bonn.de
Nach Ausfüllen und Versenden wird der zu zahlende Betrag berechnet und Sie erhalten eine Rechnung. Dieses Verfahren wird empfohlen.
2. Eigenberechnungs- und Überweisungsverfahren (weißes Formular) oder unter www.stv-bonn.de
Hier ist die zu zahlende Summe selbstständig zu errechnen und bis zum 30.06. zu überweisen.
Bei Fragen erreichen Sie die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH unter der Nummer 0228/96943160.
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mit der AgrarPolice
Ein landwirtschaftlicher Betrieb benötigt eine Versicherung, die alle Risiken abdeckt. Mit einer Bündelpolice, häufig auch als AgrarPolice bezeichnet, verfügt man über den umfangreichsten Versicherungsschutz, der am Markt verfügbar ist.
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