17.01.2022
LAK-Beiträge sollen steigen, aber warum?
Die Bundesregierung
hat im Lagebericht über die Alterssicherung der Landwirte 2021 für die
kommenden Jahre steigende Beiträge prognostiziert. An der abnehmenden Zahl von
aktiven Mitgliedern der Alterskasse liegt dies aber definitiv nicht.
Der anhaltende Strukturwandel führt dazu, dass
die Zahl der aktiven Mitglieder der Landwirtschaftlichen Alterskasse seit
Jahren sinkt. Da dies für die Rentner der Alterskasse nicht im vergleichbaren
Umfang gilt, stellt sich zwangsläufig die Frage der Finanzierung der
Leistungen. Diese Frage ist im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
(ALG) eindeutig beantwortet. Den Unterschiedsbetrag zwischen Einnahmen und
Ausgaben der Alterskasse trägt der Bund (sogenannte Defizithaftung des Bundes
nach § 78 ALG).
Niemand muss deshalb befürchten, dass der
Strukturwandel und die weiterhin rückläufige Mitgliederzahl zu höheren
Beiträgen führen. Die Beitragshöhe wird ausschließlich von der Entwicklung des
Beitragssatzes und des voraussichtlichen Durchschnittsentgelts in der
allgemeinen Rentenversicherung bestimmt, so regelt es § 68 ALG.
Die Entwicklung des Alterskassenbeitrages ist
danach in gewisser Weise „dynamisch“. Dies gilt aber in vergleichbarer Weise
zum Beispiel auch für den Beitragszuschuss. Ein Anspruch auf Beitragszuschuss
bemisst sich nach der „Bezugsgröße“. Dies ist wiederum das Durchschnittsentgelt
der gesetzlichen Rentenversicherung im jeweils vorvergangenen Kalenderjahr. Die
Einkommensgrenze für den Beitragszuschuss wurde durch Gesetz erst zum 1. April
2021 um über 50 Prozent erhöht und beträgt nun jährlich 23.688 Euro (West) bzw.
22.680 Euro (Ost). Das sind 30 Prozent der „Bezugsgröße“. Aufgrund der deutlich
angehobenen Einkommensgrenzen hat sich die Zahl der zuschussberechtigten
Beitragszahler erhöht.
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