Hessischer Bauernverband - Kreisbauernverband Fulda-Hünfeld
17.01.2014

KBV - Stellungnahme zu Schweinemaststallbau

Zu dem Artikel in der Fuldaer Zeitung vom 11. Januar 2014 betreffend Schweinestallbau in Großenlüder-Eichenau hat der Kreisbauernverband Fulda-Hünfeld gegenüber der Zeitung wie folgt Stellung bezogen:

Landwirtschaftliche Betriebe sind wirtschaftliche Unternehmen, die wie jedes andere wirtschaftliche Unternehmen ihren Fortbestand nur dadurch sichern können, indem Sie regelmäßig Investitionen in ihre Weiterentwicklung tätigen, um ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften. Der Betrieb de Beisac in Großenlüder-Eichenau steht vor solch  einer unternehmerischen Entscheidung. Da von gesetzlicher Seite aufgrund von Tierschutzauflagen immer höhere Ansprüche an landwirtschaftliche Tierhaltung gestellt werden ist die derzeitige Ferkelproduktion, die der Betrieb in der Ortslage von Eichenau betreibt nicht mehr zeitgemäß und an diesem Standort auch nicht mehr ausbaufähig. Es ist deshalb eine völlig logische Schlussfolgerung, dass sich der Betrieb de Beisac um einen neuen Standort für seine Schweineproduktion kümmert. Die Entscheidung einen Stallneubau im Außenbereich zu tätigen ist richtig für den landwirtschaftlichen Betrieb und ist auch richtig für die Wohnbevölkerung im Ortsteil Eichenau. Dies wird auch so von dem Ortsvorsteher Norbert Printz auch Eichenau und dem zuständigen Ortslandwirt Gerhard Hillenbrand aus Müs so gesehen. Der geplante Standort unmittelbar an dem bereits vorhandenen Schweinemaststall im Außenbereich ist aus der Sicht des Kreisbauernverbandes sinnvoll, weil hier bereits die notwendige Infrastruktur vorhanden ist.

Die Bedenken von Bürgermeister Werner Dietrich aus Großenlüder sind für den Kreisbauernverband nicht nachvollziehbar. Der geplante Standort liegt nicht im Heilquellenschutzgebiet sondern nur in der Nähe des Heilquellenschutzgebietes, wo Baumaßnahmen dieser Art durchaus genehmigungsfähig sind. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass bei landwirtschaftlichen Baumaßnahmen alle gülleführenden Bauteile mit entsprechenden Folienumhüllungen und Leckerkennungssystemen eindeutig zu sichern sind. Auch das Argument, der Standort an dem „touristisch expandierenden“ Weidstücker Hof sei falsch kann von Seiten des Kreisbauernverbandes nicht nachvollzogen werden. Der Weidstücker Hof ist ein Betrieb, der auch als priviligierter Betrieb mit Pferdehaltung im Außenbereich eine Baugenehmigung erhalten hat, wie dies jedem anderen landwirtschaftlichen Betrieb, egal mit welcher Tierhaltung, zusteht. Für den Bau von touristischen Strukturen gibt das Baurecht keine Priviligierungsgründe her. 

Auch ist es völlig abwegig, die Dorferneuerung in Eichenau als Begründung dafür heranzuziehen, dass der Bau eines Schweinemaststalles im Außenbereich nicht genehmigungsfähig sei. Gerade die Dorferneuerung ist ein Instrument um in dörflichen Regionen das Nebeneinander von Landwirtschaft und ländlichen Wohnstrukturen zu fördern. Die Auslagerung des schweinehaltenden Betriebes aus der Ortsmitte in den Außenbereich ist somit absolut deckungsgleich mit den Zielen der Dorferneuerung und führt zu mehr Lebensqualität in der Ortschaft, weil die bisherigen Immissionen aus dem schweinehaltenden Betrieb in der Ortslage auf Null gefahren werden. Es ist auch nicht Aufgabe eines Bürgermeisters, zu beurteilen, ob die für einen schweinehaltenden Betrieb, der die Tierzahlen aufstockt, vorhandene Fläche für die Ausbringung der Gülle ausreichend ist. Hierfür gibt es entsprechende gesetzliche Vorgaben und Vorschriften, die durch den Fachdienst Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Baugenehmigungsbehörde eingehend geprüft werden. Darüber hinaus wird die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern wie Gülle oder Gärresten aus  Biogasanlagen in den einzelnen Betrieben über die bestehenden Auflagen der Düngeverordnung sehr detailliert überwacht, wobei die Ausbringung von Gülle in Verbindung mit den vor Ort vorhandenen Biogasanlagen dazu führen kann, dass die Geruchsimmissionen, die normalerweise bei Schweinegülle nicht zu vermeiden sind, noch einmal deutlich reduziert werden.

Völlig daneben ist die Aussage des Bürgermeisters in Verbindung mit dem Betrieb de Beisac in Eichenau von „Industrie – Landwirtschaft“ zu sprechen. Der Betrieb de Beisac ist in der geplanten Größenordnung ein ganz normaler landwirtschaftlicher Familienbetrieb, der weitgehend mit eigenen Arbeitskräften die im Betrieb anfallenden Arbeiten erledigt. Neue Stallgebäude bieten den Tieren immer bessere Haltungsbedingungen als Altgebäude. Man sollte deshalb nicht in das weit verbreitete Vorurteil verfallen, dass es den Tieren in größeren Ställen automatisch schlechter geht. Das Gegenteil ist der Fall. Der Bauernverband wart auch davor, dass Gemeinden mit Resolutionen den unbegründeten Vorurteilen gegen die normale betriebliche Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe Vorschub leisten. Besser wäre es, wenn die Kommunen mit den landwirtschaftlichen Betrieben in ein konstruktives Gespräch eintreten.

Der Unterzeichner hält auch die Bedenken des Bad Salzschlirfer Bürgermeisters hinsichtlich des Bad Salzschlirfer Neubaugebietes Rhönblick für unbegründet, da die geplante Stallbaumaßnahme über 800 Meter von diesem Wohnbaugebiet entfernt ist und die vorherrschende Hauptwindrichtung (West-Ost) vom Wohngebiet wegführt.

Dr. Hubert Beier