09.02.2018

Jahreshauptversammlung des Waldbesitzerverbandes der Kreisgruppe Fulda am 25. Januar 2018 in Margretenhaun

Am 25. Januar 2018 fand die diesjähringe Jahreshauptversammlung des Waldbesitzerverbandes der Kreisgruppe Fulda in Margretenhaun statt.
 
Der Vorsitzende Christoph Müller begrüßte alle anwesenden Waldbesitzer, die Mitarbeiter der Forstverwaltung sowie die Ehrengäste und Referenten. Sein besonderer Gruß galt dem Bundestagsabgeordneten Michael Brand, dem Landtagsabgeordneten Markus Meysner sowie Landrat Bernd Woide. Des Weiteren begrüßte er Herrn Wilke vom Ministerium, Herrn Gerst vom Landesbetrieb HessenForst und Herrn Michael von der Tann sowie Herrn Raupach vom Hess. Waldbesitzerverband.

Der Vorsitzende gab einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2017. Besondere Themen waren die Entscheidungen des Kartellamtes zu den Richtlinien des Holzverkaufs, die auch die hessischen Privatwaldbesitzer und Kommunalwaldbesitzer betreffen, die Entwicklungen bei der Privatwaldbetreuung durch HessenForst sowie die Diskussionen zur Errichtung eines Nationalparks im Bereich der bayerischen und hessischen Rhön.

Verschiedene Grußwortredner thematisierten folgende für die Waldbauern wichtige Bereiche.

Landrat Bernd Woide verwies in seinem Grußwort auf die wichtigen Leistungen der Land- und Forstwirtschaft im Bereich der Kulturlandschaft, insbesondere im Bereich des Landkreises Fulda.

MdL Markus Meysner sprach mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen in Hessen zur Forstpolitik im Land Hessen und die notwendigen Kompromisse mit dem Koalitionspartner hinsichtlich der FSC-Zertifizierung der Forstbetriebe.

MdB Michael Brand berichtete über die Regierungsbildung in Berlin und stellte die Erfolge der CDU-Fraktion hinsichtlich der Erbschaftssteuer in den Fokus.

Kreisjagdberater Manns erläuterte die Problematik des Schwarzwildabschusses in Verbindung mit der Bedrohung durch die afrikanische Schweinepest und verdeutlichte, dass die Jäger im Landkreis Fulda gute Abschussquoten sowohl bei Schwarzwild als auch bei anderen Wildbeständen vorzuweisen haben.

Mit Herrn Georg Fehrensen aus Hann. Münden, konnte ein erfahrener Laubholzsägewerker zur Beurteilung des weltweiten Laubholzmarktes gewonnen werden. Er stellte zunächst seinen eigenen Betrieb vor und erläuterte dann die Laubholzmärkte mit ihren weltweiten Einflüssen auf zu vermarktende Mengen und Preisentwicklungen.

Carsten Wilke informierte die Waldbesitzer über die zukünftigen Möglichkeiten des Holzverkaufes von Privatwald- und Kommunalwaldbesitzern nach den Vorgaben des Bundeswaldgesetzes und der Kartellrechtsentscheidungen. Er legte Wert darauf, dass die Landesforstverwaltung auch weiterhin Leistungsangebote für den Privat- und Kommunalwald bereit hält und die jetzt notwendigen Lösungen auf freiwilliger Basis unterstützt. Er wies darauf hin, dass auch weiterhin eine gebündelte Vermarktung gegenüber den Holzaufkäufern notwendig ist. Diese müsse jedoch getrennt nach Privatverkäufern und staatlichem Holzverkauf erfolgen. Im Privatwaldbereich sei deshalb eine Bündelung von mindestens 100.000 Festmetern pro Jahr (besser noch größere Mengen) notwendig. Er hält deshalb 5-6 Bündler in Hessen für sinnvoll. Es biete sich an, privatrechtliche Organisationenin  Form des § 37 Bundeswaldgesetzes als forstwirtschaftliche Vereinigungen zu gründen. Diese forstwirtschaftlichen Vereinigungen sollen von den bisher schon vorhandenen Forstbetriebsgemeinschaften getragen werden. Das Land Hessen werde Fördermittel im Rahmen der forstlichen Förderung für die Entwicklung solcher forstlichen Vereinigungen bereitstellen. Die örtlichen forstlichen Vereinigungen müssten geeignetes Personal suchen. Es sei zum Beispiel auch denkbar, dass Forstbeamte mit Rückkehrrecht in den Staatsdienst, zur Verfügung gestellt werden könnten. Der Zeitfaktor für die Umstellung ist eher knapp, es ist deshalb notwendig, dass mit Zielstrebigkeit die notwendigen Veränderungen geschaffen werden. Bis Februar 2018 sollen Vorschläge der Landesregierung für die zukünftige Grundausrichtung des privaten und kommunalen Holzverkaufs vorliegen. Es gebe dann auch weitere Vorschläge für Landesforstverwaltung und vertiefende Informationen zu den kartellrechtlichen Vorschriften. Betriebe unter 100 ha könnten auch noch durch den Staatsforst abgedeckt werden. Sinnvoll sei es jedoch, dass auch diese kleineren Betriebe in die Bündelung der Holzvermarktung durch die forstlichen Vereinigungen einbezogen werden.

Manfred Schmitt von der Waldbauernschule Osthessen informierte die Versammlungsteilnehmer über die mobile Waldbauernschule im Bereich des Landkreises Fulda. Auch in diesem Jahr haben wieder zahlreiche Waldbauern und Waldbäuerinnen an den angebotenen Ausbildungen teilgenommen.
Im Rahmen der Versammlung wurden 6 Absolventen der Schulung von Herrn Gerst und dem Vorsitzenden Christoph Müller mit neuen Waldbauernbriefen geehrt.