15.06.2021
Vereinfachungen bei Lieferschwierigkeiten von Maschinen
Aufgrund der Pandemie ist die Produktionskapazität und damit die
Lieferfähigkeit der Hersteller von Maschinen und Geräten stark
beeinträchtigt. Das teilt der HBV in einem Rundschreiben mit. Dies wirke
sich direkt auf einzuhaltende Fristen des Investitions- und
Zukunftsprogramm (IuZ) aus. Wo Lieferschwierigkeiten nachgewiesen
werden, können Landwirte eine Verlängerung der Frist bis ins Jahr 2022
beantragen. Weitere Informationen finden Sie >>> HIER >>> und in der WhatsApp-Gruppe für KBV-Mitglieder. Anmeldung für die Gruppe bei KBV-Mitarbeiterin Lena Quandt (0151) 20187312.