18.10.2018

Gespräch mit Landrat Bernd Woide zu aktuellen Themen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft

 Am 17. Oktober 2018 trafen sich die Vorstandsmitglieder des Kreisbauernverbandes Fulda-Hünfeld e.V., des Waldbesitzerverbandes Fulda sowie Mitglieder weiterer land- und forstwirtschaftlicher Organisationen zu einem Fachgespräch mit Landrat Bernd Woide und den Fachdienstleitern des Landratsamtes der Bereiche Landwirtschaft, Natur- und Landschaft, Wasser und Boden, Bauen und Wohnen, dem Veterinäramt und der Biosphärenreservatsverwaltung.

 Landrat Woide wies zur Einführung darauf hin, dass das jährlich stattfindende Gespräch mit den Land- und Forstwirten bereits Tradition sei und eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit in der ländlichen Region darstelle.

Martin Sudbrock, Fachdienstleiter Landwirtschaft, informierte zunächst über den derzeitigen Stand der Dürre-Beihilfen für landwirtschaftliche Betriebe. Er wies darauf hin, dass am 1. November 2018 eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema in Künzell stattfinden wird. Die Richtlinien für die Beihilfen würden sehr eng ausgelegt und es müsse damit gerechnet werden, dass die Beihilfevoraussetzungen nur für einen geringen Anteil von Betrieben im Landkreis Fulda zu einer Förderung führen. Zur Unterstützung der Landwirte bei der Antragstellung soll es eine enge Abstimmung zwischen dem Kreisbauernverband, dem Fachdienst Landwirtschaft und dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen geben.

 Anschließend informierte Dr. Kraus vom Veterinäramt Fulda über den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Der Vorsitzende des Waldbesitzerverbandes Fulda, Christoph Müller, wies auf die derzeit schwierige Situation auf dem Holzmarkt hin. Zum einen sorge der starke Befall durch Borkenkäfer aufgrund der Trockenheit in Verbindung mit den Frühjahrsstürmen zu einem verstärkten Holzeinschlag und einem damit verbundenen Preisverfall. Zum anderen seien die Waldbesitzer zurzeit damit beschäftigt, die Holzvermarktung im Bereich des Privatwaldes und des Kommunalwaldes neu zu organisieren. Hierbei sei in der Startphase eine Unterstützung auf politischer Ebene insbesondere durch die Landesregierung notwendig.

 Des Weiteren wurden die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bei den Baumaßnahmen für Fahrsiloanlagen und Güllebehälter diskutiert. Zusätzliche Auflagen führen zu einer starken Verteuerung dieser Baumaßnahmen, was von den landwirtschaftlichen Betrieben kaum bewältigt werden kann.

Die neue Regelung im Hessischen Wassergesetz zur Festlegung eines 4m-Streifens entlang von Gräben, in dem die Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln verboten ist, bedarf für die landwirtschaftlichen Betriebe noch ausführlicher Erläuterungen durch die Wasserbehörde, für welche Gräben diese Auflage gilt und welche Gräben ausgenommen sind. Auch die hierdurch entstehenden Bewirtschaftungseinschränkungen und gegebenenfalls daraus resultierende Entschädigungsansprüche sind noch nicht endgültig geklärt.

 Alle Beteiligten waren sich darüber einig, bei den anstehenden Problemen möglichst gemeinsame und einvernehmliche Lösungen zu finden, die in den landwirtschaftlichen Betrieben auch realisierbar sind.

 

Petersberg, den 18. Oktober 2018