08.05.2019
Förderung von Präventionsmaßnahmen durch die SVLFG 2019
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau fördert in diesem Jahr wieder Maßnahmen der Betriebe zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Förderung beginnt ab dem 1. Mai 2019. Zu beachten ist, dass die Anschaffung der Produkte erst ab diesem Stichtag erfolgen darf. Gefördert wird unter anderem:
Produktbezeichnung |
Anteil der Anschaffungskosten % |
Maximale Förderhöhe in Euro |
Kamera-Monitor-Systeme |
50 |
150,00 € |
Anti-Ermüdungsmatten |
50 |
100,00 € |
Halsfangrahmen mit Schwenkgitter |
50 |
200,00 € |
Fangstand für Rinder |
50 |
400,00 € |
Trennschleifer mit Absaugung |
50 |
250,00 € |
Podestleitern |
50 |
400,00 € |
Ungefähr ab der 17. Kalenderwoche wird die SVLFG auf ihrer Homepage www.svlfg.de unter dem Stichwort "Präventionsanreize" Informationen veröffentlichen, welche Produkte gefördert und wie die Anträge gestellt werden.