08.05.2019

Förderung von Präventionsmaßnahmen durch die SVLFG 2019

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau fördert in diesem Jahr wieder Maßnahmen der Betriebe zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Förderung beginnt ab dem 1. Mai 2019. Zu beachten ist, dass die Anschaffung der Produkte erst ab diesem Stichtag erfolgen darf. Gefördert wird unter anderem:
 
Produktbezeichnung
Anteil der Anschaffungskosten %
Maximale Förderhöhe in Euro
Kamera-Monitor-Systeme
50
150,00 €
Anti-Ermüdungsmatten
50
100,00 €
Halsfangrahmen mit Schwenkgitter
50
200,00 €
Fangstand für Rinder
50
400,00 €
Trennschleifer mit Absaugung
50
250,00 €
Podestleitern
50
400,00 €
 
Ungefähr ab der 17. Kalenderwoche wird die SVLFG auf ihrer Homepage www.svlfg.de unter dem Stichwort "Präventionsanreize" Informationen veröffentlichen, welche Produkte gefördert und wie die Anträge gestellt werden.