Hessischer Bauernverband - Kreisbauernverband Fulda-Hünfeld
10.09.2020

Erster Fall der Afrikanischen Schweinepest

Das BMEL gibt bekannt, dass es in Brandenburg (Spree-Neisse-Kreis) einen amtlich bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest gibt. Es handelt sich hierbei um einen Wildschwein-Kadaver. 
 
Der Ausbruch der ASP hat Folgen für Futterbauer in sogenannten "gefährdeten Gebieten". Heu und Stroh, welches von Flächen innerhalb dieses Gebietes stammt, darf nicht zur Einstreu oder als Beschäftigungsmaterial für Schweine genutzt werden. Ausnahmen gibt es für Erzeugnisse, welche mindestens 6 Monate gelagert wurden. Soweit es für die Tierseuchenbekämpfung notwendig ist, kann die zuständige Behörde zudem die Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen für maximal 6 Monate beschränken oder verbieten. Auch kann sie die Anlage von Jagdschneisen anordnen.

Welche Auswirkungen dieser erste Fall der ASP in Deutschland auf die Betriebe in unserer Region hat, ist noch nicht bekannt. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir die Meldung aktualisieren.