10.09.2020
Welche
Auswirkungen dieser erste Fall der ASP in Deutschland auf die Betriebe
in unserer Region hat, ist noch nicht bekannt. Sobald weitere
Informationen vorliegen, werden wir die Meldung aktualisieren.
Erster Fall der Afrikanischen Schweinepest
Das BMEL gibt bekannt, dass es in Brandenburg (Spree-Neisse-Kreis)
einen amtlich bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest gibt. Es
handelt sich hierbei um einen Wildschwein-Kadaver.
Der
Ausbruch der ASP hat Folgen für Futterbauer in sogenannten "gefährdeten
Gebieten". Heu und Stroh, welches von Flächen innerhalb dieses Gebietes
stammt, darf nicht zur Einstreu oder als Beschäftigungsmaterial für
Schweine genutzt werden. Ausnahmen gibt es für Erzeugnisse, welche
mindestens 6 Monate gelagert wurden. Soweit es für die
Tierseuchenbekämpfung notwendig ist, kann die zuständige Behörde zudem
die Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen für
maximal 6 Monate beschränken oder verbieten. Auch kann sie die Anlage
von Jagdschneisen anordnen.
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Tipp der Woche
Die Vorkühlung der Milch ist sehr effizient
Der Wunsch, Stromeinsparpotenzialen auf die Spur zu kommen, ist angesichts hoher Energiekosten sehr nachvollziehbar. An der Hofstelle gerät innerhalb der Milchviehhaltung die Milchkühlung dabei sehr schnell in den Fokus.
Der Wunsch, Stromeinsparpotenzialen auf die Spur zu kommen, ist angesichts hoher Energiekosten sehr nachvollziehbar. An der Hofstelle gerät innerhalb der Milchviehhaltung die Milchkühlung dabei sehr schnell in den Fokus.