27.11.2018
Achtung-Verlängerte Antragsfrist für Dürrebeihilfe
Verlängerte Antragsfrist für Dürrebeihilfe. Anträge können noch bis zum 21. Dezember 2018 abgegeben werden. Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt jedoch erst im Dezember 2019.
Die Antragstellung ist umfangreich und kompliziert. Es kann daher im Voraus nicht eindeutig geklärt werden, ob eine Antragstellung erfolgreich ist.
Wie sollten Sie vorgehen?
- Der Kreisbauernverband unterstützt Sie bei der Klärung der Frage, ob eine Antragstellung zum Erfolg führen kann.
- Anhand einer Checkliste prüfen wir Ausschlusskriterien
- Mithilfe eines Excel-Programmes berechnen wir den „Naturalertragsrückgang“, der bei über 30% liegen muss
Auf Grundlage dieser Daten entscheidet der Landwirt, ob er einen entsprechenden Antrag stellt.
- Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) unterstützt Sie beim Ausfüllen der Antragsunterlagen und bei der Einordnung der betriebswirtschaftlichen Unterlagen. Zuständig hierfür ist Herr Schlosser.
- Der Fachdienst Landwirtschaft beim Landkreis Fulda ist Bewilligungsbehörde. Hier muss der Antrag bis zum 21. Dezember 2018 abgegeben werden. Die Zahlung erfolgt im Dezember 2019 nach Prüfung der Unterlagen aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr.
Achtung:
Wenn Sie einen Antrag auf Dürrebeihilfe stellen möchten, informieren Sie bitte SOFORT ihren Steuerberater, damit der Buchführungsabschluss 2017/2018 rechtzeitig zum 21. Dezember 2018 erstellt werden kann.
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mit der AgrarPolice
Ein landwirtschaftlicher Betrieb benötigt eine Versicherung, die alle Risiken abdeckt. Mit einer Bündelpolice, häufig auch als AgrarPolice bezeichnet, verfügt man über den umfangreichsten Versicherungsschutz, der am Markt verfügbar ist.
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