02.11.2018
Anträge auf Dürrebeihilfe ab sofort möglich
Ab sofort können Anträge auf Dürrebeihilfe gestellt werden.
Abgabefrist ist der 23. November 2018.
Abgabefrist ist der 23. November 2018.
Die Antragstellung ist umfangreich und kompliziert. Es kann daher im Voraus nicht eindeutig geklärt werden, ob eine Antragstellung erfolgreich ist.
Wie sollten Sie vorgehen?
- Der Kreisbauernverband unterstützt Sie bei der Klärung der Frage, ob eine Antragstellung zum Erfolg führen kann.
- Anhand einer Checkliste prüfen wir Ausschlusskriterien
- Mithilfe eines Excel-Programmes berechnen wir den „Naturalertragsrückgang“, der bei über 30% liegen muss
Auf Grundlage dieser Daten entscheidet der Landwirt, ob er einen entsprechenden Antrag stellt.
- Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
unterstützt Sie beim Ausfüllen der Antragsunterlagen und bei der Einordnung der
betriebswirtschaftlichen Unterlagen. Zuständig hierfür ist bis zum 13. November
Herr Hedtrich,
ab dem 14. November Herr Schlosser.
- Der Fachdienst Landwirtschaft beim Landkreis Fulda ist Bewilligungsbehörde. Hier muss der Antrag bis zum 23. November 2018 abgegeben werden. Es ergeht dann im Dezember 2018 ein Bescheid; bei positivem Bescheid folgt eine Abschlagszahlung von 50% noch im Dezember 2018. Die abschließende Zahlung erfolgt im Dezember 2019 nach Prüfung der Unterlagen aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr.
Achtung:
Wenn Sie einen Antrag auf Dürrebeihilfe stellen möchten, informieren Sie bitte SOFORT ihren Steuerberater, damit der Buchführungsabschluss 2017/2018 rechtzeitig zum 23. November 2018 erstellt werden kann.
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Rundumschutz
mit der AgrarPolice
Ein landwirtschaftlicher Betrieb benötigt eine Versicherung, die alle Risiken abdeckt. Mit einer Bündelpolice, häufig auch als AgrarPolice bezeichnet, verfügt man über den umfangreichsten Versicherungsschutz, der am Markt verfügbar ist.
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