Hessischer Bauernverband - Kreisbauernverband Fulda-Hünfeld
24.01.2019

Aktuelles zur Blauzungenkrankheit

Mit dem jüngsten Ausbruch der Blauzungenkrankheit (Serotyp 8) in Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz ist die Seuche weiter an hessisches Landesgebiet herangerückt. Das um den Ausbruchsbetrieb einzurichtende Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens 150 km umfasst nun mehr als die Hälfte der Fläche des Bundeslandes. Im Landkreis Fulda sind die Gemeinden Bad Salzschlirf, Großenlüder, Hosenfeld, Neuhof, Flieden und Kalbach von Sperrmaßnahmen betroffen. Die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrgebietes zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit erfolgt am Sonntag, 27.01.2019 im Marktkorb Fulda und tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

ALLE Tierhalter, die im Sperrgebiet Rinder, Schafe, Ziegen oder Wildwiederkäuer halten, müssen ihre Tierhaltung unverzüglich beim Landkreis Fulda, Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, anzeigen. Ein Formblatt zur Anzeige der Tierhaltung befindet sich auf der Homepage des Landkreises Fulda. Das Veterinäramt kann hierbei NICHT auf HIT-Daten zurückgreifen!

Die Vorschriften zum Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern aus dem Sperrgebiet in ein nicht betroffenes Gebiet und innerhalb des Sperrgebietes sind in einem Merkblatt dargestellt, welches sich ebenso auf der Homepage des Landkreises Fulda befindet. Weitere Vordrucke zur Tierhaltererklärung für die verschiedenen Verbringungsregeln stehen dort ebenfalls zur Abrufung bereit.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Virusinfektion bei Wiederkäuern, die von Insekten übertragen wird. Das Virus kann in den infizierten Tieren bis zu 60 Tage im Blut vorhanden sein. Werden die infizierten Tiere während dieser Periode von Stechmücken gestochen, so kann das Virus von der Mücke aufgenommen und auf weitere Wiederkäuer übertragen werden. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier findet nicht statt. 

Für Schafe kann die Erkrankung tödlich sein. Im Falle von schweren Verläufen treten Fieber, Atemprobleme, vermehrter Speichelfluss sowie die typisch geschwollenen und blaugefärbten Zungen auf. Bei Ziegen sind diese Symptome meist deutlich schwächer ausgeprägt. Bei Rindern verläuft die Erkrankung in der Regel ebenfalls milder, mit Veränderungen im Nasen-Maulbereich, am Euter und an den Zitzen. Außerdem können Bindehautentzündungen, Schwellungen im Unterschenkelbereich oberhalb der Klauen in Verbindung mit Lahmheit oder Festliegen sowie ein Rückgang der Milchleistung bei Kühen beziehungsweise Deckunlust bei Bullen auftreten.  

Den Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen wird eine vorbeugende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dringend empfohlen. Die Impfung erfolgt durch den betreuenden Hoftierarzt, die Kosten trägt der Tierhalter.  

Die Allgemeinverfügung zur Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit befindet sich ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Fulda. 

Für Menschen ist das Virus nicht gefährlich! Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.  

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle müssen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Quelle:https://www.landkreis-fulda.de/buergerservice/gesundheit/tierschutztiergesundheit/tiergesundheit.html