01.06.2016

Verkehrskontrolle bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Seit Frühjahr diesen Jahres werden insbesondere im südlichen Landkreis Fulda verstärkt landwirtschaftliche Maschinen, Anhänger und Geräte durch die Polizei auf  ihre Verkehrssicherheit überprüft. Schwerpunkt dieser Überprüfungen ist u.a. auch die Kontrolle und der Nachweis der Betriebserlaubnis für landwirtschaftliche Anhänger und angehängte landwirtschaftliche Maschinen. Gerade für ältere Anhänger und Maschinen ist öfters keine Betriebserlaubnis vorhanden.

Diese Problematik wurde auch bereits im Vorstand des Kreisbauernverbandes ausführlich erörtert.

Die Geschäftsstelle hat sich daraufhin mit dem Polizeipräsidium Fulda, der Zulassungsstelle beim Landratsamt des Landkreises Fulda und mit der Landmaschinenfirma Leinweber in Neuhof in Verbindung gesetzt und einen Merkzettel erstellt. Diesen Merkzettel finden Sie unter: Service - Mitgliederbereich - Download.

In diesem Papier sind alle wichtigen Bereiche zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Zulassung von land- und forstwirtschaftlichen Anhängern und Maschinen aufgelistet.

Wir möchten Sie bitten, diese Regelungen zu befolgen, damit bei der Überprüfung der Verkehrssicherheit von landwirtschaftlichen Maschinen keine Mängel festgestellt werden.

Die ordnungsgemäße Zulassung und Verkehrssicherheit der landwirtschaftlichen Anhänger und Maschinen liegt in erster Linie auch im Interesse der Landwirte, weil Mängel sehr schnell dazu führen können, dass bei Unfällen mit landwirtschaftlichen Maschinen im öffentlichen Verkehr der Versicherungsschutz nicht sichergestellt ist und hierdurch dem Landwirt ein erhebliches Kostenrisiko entsteht.