28.01.2016

Terminservicestellen

Die Kassenärtzlichen Vereinigungen (KV) haben am 23. Januar 2016 Terminservicestellen errichtet.
Die Terminservicestellen richten sich an alle gesetzlichen Krankenversicherten.  Sie sollen die zeitnahe Terminvergabe bei einem Facharzt sicherstellen.
Die Servicestellen müssen innerhalb von einer Woche einen Termin vermitteln. Dabei darf die Wartezeit auf den Termin maximal vier Wochen betragen. Wenn kein Termin vermittelt werden kann, muss ein amblanter Termin in einem Krankenhaus angeboten werden.
 
Voraussetzung für die Terminvermittlung ist eine Überweisung. Einer Überweisung bedarf es nicht, wenn ein Termin bei einem Augenarzt oder Frauenarzt benötigt wird.
 
Die Entfernung zur Praxis muss zumutbar sein. Ein Anspruch auf einen Wunscharzt besteht nicht.
Die Inanspruchnahme der Terminservicestellen ist keine Pflicht. Patienten können sich auch weiterhin selbst um einen Facharzttermin kümmern oder ihren Hausarzt um die Vermittlung bitten.Zuständig fü Terminvergaben sind die Kasssenärztlichen Vereinigungen.
 
KV-Bezirk Hessen    Tel.: 069/40050000      Mo bis Do. 9 - 16 Uhr, Fr. 9 - 14 Uhr