03.01.2017

Milchsonderbeihilfe für Milcherzeuger

In der Zeit vom 02. Januar 2017 bis 16. Januar 2017 (Ausschlussfrist!) können Milcherzeuger bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Antrag auf Milchsonderbeihilfe stellen.
 
Der Antrag muss bis zum 16. Januar 2017 über die HIT-Datenbank (www.hi-tier.de) gestellt werden. Das dort hinterlegte Antragsformular ist auszufüllen und elektronisch der BLE zu übermitteln. Zusätzlich ist das unterschriebene Antragsformular zusammen mit den Nachweisen über die Milchlieferung in den entsprechenden Zeiträumen per Post der BLE zu übersenden.
 
Für die im Zeitraum vom 01.12.2015 bis 30.11.2016 gelieferte Milchmenge kann eine Beihilfe von mindestens 0,36 Cent je kg angelieferte Rohmilch gewährt werden. Sofern nicht alle Milcherzeuger einen entsprechenden Antrag auf Milchsonderbeihilfe stellen, kann sich der Auszahlungsbetrag je Kilogramm angelieferter Rohmilch auch noch erhöhen.
 
Voraussetzung ist, dass im Vergleichszeitraum 1. Februar 2017 bis 30. April 2017 nicht mehr Rohmilch als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (1. Februar 2016 bis 30. April 2016) an den Erstankäufer (Molkerei) angeliefert wird.
 
Vorgehensweise zur Antragstellung:
 
1. Rufen Sie im Internet die HIT-Datenbank (www.hi-tier.de) auf.
2. Loggen Sie sich mit Ihren Betriebsdaten (Betriebsnummer und PIN) ein
3. Rufen Sie den Erfassungsbogen für die Milchsonderbeihilfeverordnung 2016 auf
4. Geben Sie in der Eingabemaske folgende Daten ein:
-- Ihre Bankverbindung
-- die beihilfefähige Menge für den Zeitraum 01.12.2015 bis 30.11.2016 
-- die Menge im Bezugszeitraum für den Zeitraum 01.02.2016 bis 30.04.2016
-- eine Vorschussbeantragung wird unsererseits nicht empfohlen (bei Ablehnung der Milchsonderbeihilfe müsste der Vorschuss mit Zinsen zurückgezahlt werden!)
-- Betriebsinhaberwechsel: Erfolgte nach dem 1.12.2015 ein Betriebsinhaberwechsel, so ist grundsätzlich eine Antragstellung möglich. Bitte fügen Sie ihrem Antrag den entsprechenden Nachweis (Übergabevertrag, Pachtvertrag, Gesellschaftsvertrag) hinzu.
Die unter Bestätigung aufgeführten Punkte können in der Regel bestätigt werden.
5. Klicken Sie auf "Einfügen".
6. Drucken Sie eine PDF- Datei aus.
7. Unterschreiben Sie die ausgedruckte PDF- Datei. Fügen Sie Molkereibescheinigung für die beihilfefähige Menge im Zeitraum (01.12.2015 bis 30.11.2016) bei und senden Sie die Unterlagen postalisch an das BLE.
8. Nachweis 45 Tage nach Ablauf der drei Monate erbringen
Der Nachweis über die nicht gesteigerte Milchmenge muss innerhalb von 45 Tagen nach Ablauf des Beibehaltungszeitraums, also bis zum 14. Juni 2017, bei der BLE vorliegen. Dazu finden Antragsteller dann ein gesondertes Forumula auf www.ble.de.
Dieses senden Sie ausgefüllt und mit den drei Milchgeldabrechnungen für den Beibehaltungszeitraum oder einer Bestätigung des Erstankäufers über die drei entsprechenden Monate schriftlich an die BLE.

Hinweis: Mitglieder der Coburger-Molkerei haben bereits eine Bescheinigung über die gelieferte Milchmenge im Beihilfezeitraum automatisch erhalten. Lieferanten der Hochwald-Molkerei können eine entsprechende Bescheinigung bei der Molkerei telefonisch anfordern (bitte die auf der Milchgeldabrechnung ausgedruckte Telefonnummer verwenden). Ersatzweise können auch die Milchgeldabrechnungen der entsprechenden Monate als Kopie beigefügt werden.

Für weitere Fragen stehen ihnen die Geschäftsstellen des Kreisbauernverbandes in Petersberg und Hünfeld zur Verfügung.