08.12.2017

Kastenstände bei Zuchtsauen - Fristen zur Einreichung des Konzeptes

Es gibt bei den Zuchtsauenhaltern immer noch einige Verunsicherung hinsichtlich des "Kastenstand-Urteils" Auf Anforderung der Veterinärämter sind die Zuchtsauenhalter verpflichtet innerhalb bestimmter Fristen Konzepte für den Umbau ihrer Stallungen vorzulegen.
 
Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Quanz vom LLH möchten wir Sie auf die Einhaltung der Fristen zur Abgabe Ihres Konzeptes zum Kastenstand hinweisen.
 
Wenn sich das zuständige Veterinäramt bei Ihnen gemeldet hat und Sie zu einer Abgabe des Konzeptes aufgefordert hat, gilt ab diesem Tag eine 6-monatige Frist, die auf Antrag auf 12 Monate verlängert werden kann. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, denken Sie bitte an einen rechtzeitigen Antrag auf Fristverlängerung. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, können Sie sich an Ihre zuständige Regional- oder Kreisgeschäftsstelle des Bauernverbandes wenden.
 
Sollten Sie von Ihrem Veterinäramt noch nicht zur Abgabe eines Konzeptes aufgefordert worden sein, müssen Sie zunächst nichts unternehmen und können diese Aufforderung abwarten.